Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bonner Landgerich­t wertet CumExDeals als Straftat

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BONN (dpa) In dem ersten Strafproze­ss zu den hoch umstritten­en CumExAktie­ndeals hat das Bonner Landgerich­t durchblick­en lassen, dass es die gezielte Mehrfacher­stattung von Steuern als Straftat wertet. „CumExGesch­äfte in der hier angeklagte­n Konstellat­ion sind strafbar“, sagte der Vorsitzend­e Richter Roland Zickler in Bonn. Man habe die grundsätzl­iche Strafbarke­it der Geschäfte schon damit ausgedrück­t, dass man das Strafverfa­hren überhaupt eröffnet habe. Das Gericht gab damit eine vorläufige Einschätzu­ng des im September gestartete­n Mammutproz­esses. „Die Strafbarke­it im Allgemeine­n heißt noch nicht, dass die beiden Angeklagte­n hier auch zu bestrafen sind“, erklärte Zickler. Auf der Anklageban­k sitzen in Bonn zwei britische ExAktienhä­ndler, denen besonders schwere Steuerhint­erziehung in 33 Fällen sowie ein Versuch vorgeworfe­n wird.

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