Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Bonner Landgericht wertet CumExDeals als Straftat
BONN (dpa) In dem ersten Strafprozess zu den hoch umstrittenen CumExAktiendeals hat das Bonner Landgericht durchblicken lassen, dass es die gezielte Mehrfacherstattung von Steuern als Straftat wertet. „CumExGeschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar“, sagte der Vorsitzende Richter Roland Zickler in Bonn. Man habe die grundsätzliche Strafbarkeit der Geschäfte schon damit ausgedrückt, dass man das Strafverfahren überhaupt eröffnet habe. Das Gericht gab damit eine vorläufige Einschätzung des im September gestarteten Mammutprozesses. „Die Strafbarkeit im Allgemeinen heißt noch nicht, dass die beiden Angeklagten hier auch zu bestrafen sind“, erklärte Zickler. Auf der Anklagebank sitzen in Bonn zwei britische ExAktienhändler, denen besonders schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen sowie ein Versuch vorgeworfen wird.