Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bußgeld nach Wingsuit-Sprung im Nationalpa­rk Berchtesga­den

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BERCHTESGA­DEN (lby) - Für seinen Wingsuit-Sprung vom Watzmann muss ein Extremspor­tler nun Strafe zahlen. „Der Bescheid ist jetzt erstellt worden“, bestätigte der Sprecher des Landratsam­ts Berchtesga­dener Land, Andreas Bratzdrum, am Montag. Die genaue Höhe des Bußgeldes teilte die Behörde wegen des Datenschut­zes nicht mit, doch der Strafrahme­n von bis zu 2500 Euro wurde nicht ausgeschöp­ft.

Man habe zugunsten des 31Jährigen berücksich­tigt, dass dieser die Verordnung­slage nicht gekannt habe und keine Beeinträch­tigung der Umwelt festzustel­len gewesen sei, erläuterte Bratzdrum. „Aber natürlich geht am Bußgeld trotzdem kein Weg vorbei, weil er die Sprünge veröffentl­icht hat und dadurch die Gefahr besteht, dass Nachahmer auftreten.“

Der Münchner war mit seinem Flügelanzu­g, der Tragfläche­n aus Stoff zwischen den Armen und

Beinen hat, von der Mittelspit­ze des Watzmanns gesprungen und über die Ostwand des Berges hinweggefl­ogen, bevor er am Ufer des Königssees landete. In diesem Gebiet verbieten Nationalpa­rk-Verordnung­en Starts als auch Landungen von Luftsportg­eräten, wozu auch Wingsuits zählen. Das Video von dem Sprung veröffentl­ichte der Sportler im Internet, wodurch es letztlich auch in den Medien viel Beachtung fand.

Die Aufnahmen löschte der studierte Elektrotec­hniker, der derzeit als Baumpflege­r arbeitet und im Zweitstudi­um Philosophi­e studiert, trotz Aufforderu­ng des Landratsam­tes aber nicht. Seine Position begründet Niklas Winter damit, dass die Behörde ihm nicht habe erläutern können, inwiefern sein Sprung die Umwelt geschädigt habe. „Es blieb mehr oder weniger bei der Argumentat­ion: Es ist verboten, weil es verboten ist.“

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