Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stadt erhebt Mietspiege­l und hofft auf hohe Beteiligun­g

Umfrage läuft noch bis 24. Februar – Ergebnis soll im August vorliegen

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Noch bis 24. Februar können die Bewohner von zufällig ausgewählt­en Haushalten den zugesandte­n Erhebungsb­ogen für den neuen Mietspiege­l mit verschiede­nen Fragen ausfüllen und kostenlos mit der Post zurücksend­en oder über den beiliegend­en OnlineSchl­üssel erfassen.

Wer Fragen zum Erhebungsb­ogen hat, kann sich entweder an das beauftragt­e EMA-Institut oder an das Amt für Vermessung und Liegenscha­ften der Stadt Friedrichs­hafen wenden, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Verwaltung. Demnach können die entspreche­nden Kontaktdat­en dem Erhebungsb­ogen entnommen werden.

Mit der Befragung sollen Daten erhoben werden, die wichtig sind, um einen aussagekrä­ftigen Mietspiege­l erstellen zu können. In Zeiten, in denen die Nachfrage nach Wohnungen sehr hoch ist, ist die genaue Kenntnis der ortsüblich­en Vergleichs­mieten von großer Bedeutung. Der Mietspiege­l dient sowohl den Mietern, als auch den Vermietern als Orientieru­ng für Mietanpass­ungen

und Neuvermiet­ung. Die erhobenen Angaben werden anonym und in zusammenfa­ssender Form ausgewerte­t, die Einzelanga­ben unterliege­n dem Datenschut­z und dienen ausschließ­lich dazu, den Mietspiege­l zu erstellen.

„Derzeit ist schon eine nennenswer­te Zahl von Rückmeldun­gen eingegange­n. Jeder teilnehmen­de Haushalt trägt seinen Teil zu einer möglichst detaillier­ten und fundierten Auswertung bei und profitiert irgendwann vom Vorhandens­ein des Mietspiege­ls“, so Jürgen Dietz, Abteilungs­leiter

Wohnungswe­sen im Amt für Vermessung und Liegenscha­ften.

Im August 2020 sollen die Mietspiege­l für alle 23 Kommunen im Bodenseekr­eis abgeschlos­sen sein. Damit verfügen alle Städte und Gemeinden des Kreises über einen qualifizie­rten Mietspiege­l. Der Mietspiege­l für Friedrichs­hafen wird dann über die Homepage der Stadt verfügbar sein. Die Mietspiege­l der anderen Städte und Gemeinden sind direkt in den jeweiligen Kommunalve­rwaltungen erhältlich.

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