Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Eriskirch bestellt Datenschützer
ERISKIRCH (ah) - Der Eriskircher Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mit Jürgen Mayer von der Mayer-Berger GmbH aus Owingen einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der anlassbezogen im Bedarfsfall mit der Umsetzung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) beauftragt wird. Die monatlichen Fixkosten betragen 70,21 Euro brutto. Zusätzliche Leistungen durch den Datenschutzbeauftragten werden mit 119 Euro je Stunde brutto in Rechnung gestellt, für eventuelle Rechtsberatungskosten fallen 178,50 Euro je Stunde brutto an.
Hintergrund der Beauftragung ist die Tatsache dass nach § 37 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG die Gemeinde verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Wie den Ausführungen der Verwaltung zu entnehmen war, habe diese Funktion bislang die Hauptamtsleitung wahrgenommen. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten darf jedoch nicht an leitende Beamte oder Beschäftigte der Gemeinde übertragen werden, da die gesetzlich verpflichtende Weisungsunabhängigkeit nicht gegeben ist und der Gesetzgeber diesbezüglich Interessenskonflikte unterstellt. Dies gelte insbesondere dann, wenn diese Personen aufgrund ihrer Tätigkeit Umgang mit personenbezogenen Daten haben (zum Beispiel Personalverwaltung) oder mit der Leitung / Verwaltung von EDV-Einrichtungen betraut sind.