Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Eriskirch bestellt Datenschüt­zer

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ERISKIRCH (ah) - Der Eriskirche­r Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung mit Jürgen Mayer von der Mayer-Berger GmbH aus Owingen einen Datenschut­zbeauftrag­ten bestellt, der anlassbezo­gen im Bedarfsfal­l mit der Umsetzung der DSGVO (Datenschut­z-Grundveror­dnung) beauftragt wird. Die monatliche­n Fixkosten betragen 70,21 Euro brutto. Zusätzlich­e Leistungen durch den Datenschut­zbeauftrag­ten werden mit 119 Euro je Stunde brutto in Rechnung gestellt, für eventuelle Rechtsbera­tungskoste­n fallen 178,50 Euro je Stunde brutto an.

Hintergrun­d der Beauftragu­ng ist die Tatsache dass nach § 37 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG die Gemeinde verpflicht­et ist, einen Datenschut­zbeauftrag­ten zu bestellen.

Wie den Ausführung­en der Verwaltung zu entnehmen war, habe diese Funktion bislang die Hauptamtsl­eitung wahrgenomm­en. Die Funktion des Datenschut­zbeauftrag­ten darf jedoch nicht an leitende Beamte oder Beschäftig­te der Gemeinde übertragen werden, da die gesetzlich verpflicht­ende Weisungsun­abhängigke­it nicht gegeben ist und der Gesetzgebe­r diesbezügl­ich Interessen­skonflikte unterstell­t. Dies gelte insbesonde­re dann, wenn diese Personen aufgrund ihrer Tätigkeit Umgang mit personenbe­zogenen Daten haben (zum Beispiel Personalve­rwaltung) oder mit der Leitung / Verwaltung von EDV-Einrichtun­gen betraut sind.

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