Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Der Diskriminierung keinen Raum geben
Neue Beratungsstelle des Christlichen Jugenddorfwerks im MGH eingerichtet – Geöffnet ab 17. März
Von Brigitte Walters
GMARKDORF - Die Antidiskriminierungsstelle Bodensee-Oberschwaben startet am 17. März mit ihrer Beratung in der neuen Außenstelle im Markdorfer Mehrgenerationenhaus (MGH). Die Beratung wird vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) übernommen, das bereits im vergangenen Jahr ein Beratungsbüro in Friedrichshafen eröffnet hat.
Das CJD ist ein bundesweit tätiges Jugend-, Bildungs- und Sozialwerk, das jungen und erwachsenen Menschen Ausbildung, Förderung und Unterstützung in ihren aktuellen Lebenssituationen anbietet. Die Antidiskriminierungsstelle will alle Menschen ansprechen, die sich informieren und sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen wollen. Zu dem Thema wird individuelle Beratung, Qualifizierung und Sensibilisierung angeboten.
Das MGH arbeite bereits seit einigen Jahren im Bereich der Integrationssprachkurse erfolgreich mit dem CJD zusammen, erklärte Renate Hold vom Leitungsteam des MGH beim Pressegespräch. Die Beratung zur Antidiskriminierung passe zum Angebot des MGH. Zudem biete sich Markdorf aufgrund der zentralen Lage im Bodenseekreis an. Besucher des MGH, wie Alleinerziehende oder Migranten, fühlen sich teilweise diskriminiert, beispielsweise bei der Wohnungsoder Arbeitsplatzsuche, berichtet Hold. Frauen werden tendenziell benachteiligt, da sie häufig in Berufen tätig sind, die schlecht bezahlt werden, ergänzt Felicia Afriyie vom
CJD. Zudem werden Frauen rund 20 Prozent schlechter bezahlt als Männer. Menschen die sich benachteiligt fühlen, werden bestimmte Merkmale zugewiesen, wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Identität.
Die Beratung erfolge persönlich und kostenfrei, erklärte Karin Voigt vom CJD. Die Menschen erzählen was vorgefallen ist, wo sie eine Benachteiligung erfahren haben. Gemeinsam werde erarbeitet, welche Form der Diskriminierung vorliege und welche Interventionsmöglichkeiten es gebe, erläutert Voigt den Ablauf eines Gesprächs. Es gehe aber nicht nur um Beratung, es gebe auch die Möglichkeit der rechtlichen Begleitung. Allerdings könne weder Job noch Wohnung erklagt werden. Es sei wichtig, dass die Betroffenen erfahren, die sich oft sehr ohnmächtig fühlen, nicht alleine sind. Für die Gesellschaft sei es notwendig, sich mit dem Thema der Diskriminierung auseinanderzusetzen, sensibel dafür zu werden und Veränderungen in Gang zu setzen, so das Fazit von Waltraud ZellerFleck vom MGH-Leitungsteam.
Beraten wird jeden dritten Dienstag im Monat,
Informationens gibt’s per E-Mail an