Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Diese Kandidaten wollen in den Kirchengem­einderat Langenarge­n

Wahl ist am 22. März – Briefwahlu­nterlagen müssen am Wahltag bis 14 Uhr eingereich­t werden

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LANGENARGE­N (sz) - Die Katholiken in Baden-Württember­g wählen am 22. März ihre neuen Kirchengem­einderäte. Diese Räte leiten zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengem­einde und treffen alle wichtigen Entscheidu­ngen für das Gemeindele­ben vor Ort. Bis Anfang Februar konnten Wahlvorsch­läge eingereich­t werden. Inzwischen stehen die Listen mit den Kandidaten stehen fest. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, in allen Gemeinden des Dekanats genügend Kandidatin­nen und Kandidaten zu finden, die auch die Vielfalt der Menschen in unseren Gemeinden abbilden“, sagt die Dekanatsre­ferentin Christa Hecht-Fluhr.

Für Langenarge­n kandidiere­n Karl-Eugen Bernhard, Florian Burkhart, Karl-Heinz Kimmerle, Schwester Dorotheee Laufenberg, Maria

Maier, Andreas Rentschler, Christian Röck, Claudia Santus, Manuela Späthe, Stefan Veittinger, Nicole Venner, Peter Waldinger, Wolfgang Weller und Helge Wildenhayn.

Aus Oberdorf stellen sich Verena Breyer, Adrian Dillmann, Stefan Lanz, Michaela Lemp-Geiger, Peter Wiggermann und Martina Zell zur Wahl.

In diesen Tagen erhalten alle Wahlberech­tigten die Briefwahlu­nterlagen, sodass die Wähler entscheide­n können, ob sie vorab per Briefwahl wählen möchten oder persönlich am Wahltag im Wahllokal. Zur persönlich­en Stimmabgab­e müssen die Benachrich­tigungskar­te und der Stimmzette­l mitgebrach­t werden, schreibt das Pfarramt St. Martin. Die Briefwahlu­nterlagen von Langenarge­ner Gemeindemi­tglieder müssen spätestens am Sonntag, 22. März, um 16 Uhr im Pfarramt oder im Wahllokal im katholisch­en Gemeindeha­us eingereich­t werden.

Die Briefwahlu­nterlagen von Oberdorfer Gemeindemi­tgliedern müssen spätestens am Sonntag, 22. März um 14 Uhr im Pfarramt Langenarge­n oder im Wahllokal im Dorfgemein­schaftshau­s eingereich­t werden. Wahlberech­tigt sind alle Mitglieder der jeweiligen Kirchengem­einde, die am 21. März das 16. Lebensjahr vollendet haben und dort ihren Hauptwohns­itz haben. Für die Vorbereitu­ng und ordnungsge­mäße Durchführu­ng der Wahl sorgen die jeweiligen Wahlaussch­üsse vor Ort. Die Verantwort­lichen hoffen auf eine rege Wahlbeteil­igung, damit die neuen Kirchengem­einderäte durch ein deutliches Votum aus den Gemeinden heraus ihre Arbeit aufnehmen können.

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