Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Die rechtlichen Hintergründe des Speed Capture und der Passbild-Sicherheit
hat sich mit mehreren Anfragen an das Bundesinnenminsterium in dieser Angelegenheit gewandt. Sollte von dort der Gesetzentwurf, der noch immer nicht verabschiedet ist, gemäß der europäischen Vorgaben so ähnlich aussehen, wie das in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist, dann steht das „Aus“der Passbildanfertigung durch Fotografen mit heutiger Technik unmittelbar bevor. Das Bundesinnenministerium aber äußere sich nicht zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, sagt Dieter Stauber. Fest steht nur, dass dieses Gesetz die Vorgabe umsetzen muss, fälschungssichere Passbilder – auch nicht durch Morphingverfahren (digitale Bildverarbeitung) veränderte Bilder – zu garantieren. In dieser Angelegenheit stehen bundesweit die Fotografenverbände in Kontakt mit dem Ministerium.
Es handelt sich um den Entwurf eines
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Neuregelungen im Bereich des Pass- und Ausweiswesens mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Angehört wurden dazu sowohl Fotografenverbände wie auch Einzelhandelsvertretungen und Wissenschaftler.
erklärt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“die Inhalte und Hintergründe des künfitgen Gesetzes: „Der ,Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen’ berücksichtigt insbesondere die Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden.“Dazu komme die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten. Dieser Gesetzentwurf soll nach derzeitiger Planung
treten. Für die Regelungen zur Lichtbildaufnahme sei eine längere Frist zur technischen Umsetzung bis
vorgesehen. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren habe eine Länder- und Verbändebeteiligung stattgefunden, sagt Björn Grünewälder. In diesem Rahmen sei den betroffenen Verbänden, somit auch den Fotografenverbänden, sowohl schriftlich als auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Im Gesetzentwurf ist eine Regelung enthalten, nach der Lichtbilder, sofern sie durch private Dienstleister angefertigt werden,
werden dürfen. Dies stehe im Einklang mit der ab 2. August 2021 geltenden EU-Verordnung (2019/1157), nach der erstmals EU-weit verbindliche Sicherheitsstandards für Personalausweise eingeführt werden. Dienstleister aus anderen Ländern können sich ebenfalls an dem Verfahren beteiligen, wenn sie zur Aufnahme, elektronischen Erfassung und Übertragung des Lichtbilds ausschließlich solche technischen Systeme und Bestandteile einsetzen, die den Anforderungen entsprechen. (ras)