Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Corona-Tests auf breiter Front
Verordnung zielt auf Kliniken, Heime, Schulen
Von Sascha Meyer
BERLIN (dpa) - Im Kampf gegen das Coronavirus sind jetzt auch Tests ohne akute Krankheitsanzeichen auf breiter Front möglich – besonders in sensiblen Bereichen wie Kliniken, Pflegeheimen, Schulen und Kitas. Eine am Dienstag verkündete Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt dafür eine Reihe zusätzlicher Testmöglichkeiten auf Kassenkosten fest. Weitere Laborkapazitäten für eine deutliche Ausweitung der Tests sind noch vorhanden. Die Kosten von pauschal 50,50 Euro je Test zahlt die gesetzliche Krankenversicherung – auch für Privatpatienten und Menschen ohne Krankenversicherung. Die Regelungen:
Die Voraussetzungen: Bisher gibt es Tests auf Kassenkosten in der Regel nur bei Infektionsverdacht – also wenn man Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geruchsund Geschmacksstörungen zeigt. Künftig sollen grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Gesundheitsämter und Ärzte können zudem in bestimmten Fällen Tests ohne Symptome veranlassen.
Tests von Kontaktpersonen: Zum Eindämmen des Virus kommt es darauf an, schnell Menschen zu finden und zu untersuchen, die Infizierten nahe gekommen sind. Eine solche „Kontaktperson“ist zum Beispiel, wer in einem Gespräch mindestens 15 Minuten ununterbrochenen Kontakt hatte – oder mit einem Infizierten im selben Haushalt lebt. Möglich werden Tests ohne Symptome aber auch, wenn Nutzer der staatlichen
Warn-App einen solchen Kontakt gemeldet bekommen.
Reihentests: Gibt es in Pflegeheimen, Schulen oder Kindergärten einen Corona-Fall, kann das Gesundheitsamt dort künftig Reihentests anordnen – und alle Personen in den Einrichtungen untersuchen lassen. Auch in Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Asylbewerberheimen oder Gefängnissen ist das dann möglich. Bei Pflegeheimen und Pflegediensten mit besonders gefährdeten älteren, chronisch kranken Menschen soll auch unabhängig von einem Fall getestet werden können.
Wiederholungen: Wie oft getestet wird, entscheidet der Arzt. Unter anderem für Kontaktpersonen sieht die Verordnung einen möglichen weiteren Test vor, der nach Ende der Inkubationszeit sinnvoll sein könnte. Personal in Krankenhäusern, in der Pflege und in Behinderteneinrichtungen kann einmal bei Tätigkeitsbeginn und dann alle zwei Wochen erneut getestet werden. Die Kliniken hatten sich sogar für wöchentliche Tests stark gemacht.