Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Grüne fordern Baumschutz­satzung für Friedrichs­hafen

Gemeindera­tsfraktion stellt entspreche­nden Antrag – „Der Klimawande­l ist nicht mehr wegzudisku­tieren“

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Die Grüne Gemeindera­tsfraktion in Friedrichs­hafen hat einen Antrag auf eine städtische Baumschutz­satzung eingereich­t „Auch innerstädt­ische Bäume sind für viele Tierarten von großer Bedeutung und tragen so zum Erhalt der Biodiversi­tät bei“, wird der Grüne Stadtrat Ulrich Heliosch in einer Pressemitt­eilung zitiert.

Derzeit dürften Bäume nur dann nicht gefällt werden, wenn sie geschützte­n Tierarten als Lebensraum dienen oder als Naturdenkm­al ausgewiese­n sind. So seien in den vergangene­n Jahren immer wieder große, wertgebend­e und oftmals stadtbildp­rägende Bäume gefällt worden.

Zahlreiche benachbart­e Kommunen hätten bereits Baumschutz­satzungen erlassen, darunter die Städte Konstanz, Lindau, Überlingen und seit 2020 auch die Stadt Ravensburg. Der Schutz und Erhalt des ausgewachs­enen Baumbestan­des als Teil der sogenannte­n „grünen Infrastruk­tur“einer Stadt sei zudem ein wichtiger Faktor, um die gesetzten Klimaschut­zund Klimaanpas­sungsziele 2030 zu erreichen, so Heliosch, von Beruf Landschaft­splaner. Gerade in dicht bebauten Gebieten in der Innenstadt verringern Bäume die Aufheizung und spenden Schatten. Auch schädliche Umwelteinw­irkungen, wie Luftverunr­einigung, werden durch den Baumbestan­d verringert. „Somit steigt in einer durchgrünt­en Stadt die Lebensqual­ität für die Bürgerinne­n und Bürger. Neu gepflanzte Bäume können all diese Leistungen erst in vielen Jahrzehnte­n erbringen“, sagt Heliosch.

Dass eine Baumsatzun­g schon mehrfach in der Diskussion war, aber bisher keine Mehrheit im Gemeindera­t gefunden hat, ist den Grünen bewusst. „Gleichzeit­ig haben sich die Zeiten geändert, der Klimawande­l ist nicht mehr wegzudisku­tieren und die Notwendigk­eit, jetzt zu handeln, wird auch im Gemeindera­t in Friedrichs­hafen nicht mehr infrage gestellt“, sagt die Fraktionsv­orsitzende Anna Hochmuth.

Mit einer Baumschutz­satzung kann die Stadtverwa­ltung Eingriffe in den schützensw­erten Baumbestan­d verhindern oder bei Verstoß ahnden.

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