Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Grüne fordern Baumschutzsatzung für Friedrichshafen
Gemeinderatsfraktion stellt entsprechenden Antrag – „Der Klimawandel ist nicht mehr wegzudiskutieren“
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Die Grüne Gemeinderatsfraktion in Friedrichshafen hat einen Antrag auf eine städtische Baumschutzsatzung eingereicht „Auch innerstädtische Bäume sind für viele Tierarten von großer Bedeutung und tragen so zum Erhalt der Biodiversität bei“, wird der Grüne Stadtrat Ulrich Heliosch in einer Pressemitteilung zitiert.
Derzeit dürften Bäume nur dann nicht gefällt werden, wenn sie geschützten Tierarten als Lebensraum dienen oder als Naturdenkmal ausgewiesen sind. So seien in den vergangenen Jahren immer wieder große, wertgebende und oftmals stadtbildprägende Bäume gefällt worden.
Zahlreiche benachbarte Kommunen hätten bereits Baumschutzsatzungen erlassen, darunter die Städte Konstanz, Lindau, Überlingen und seit 2020 auch die Stadt Ravensburg. Der Schutz und Erhalt des ausgewachsenen Baumbestandes als Teil der sogenannten „grünen Infrastruktur“einer Stadt sei zudem ein wichtiger Faktor, um die gesetzten Klimaschutzund Klimaanpassungsziele 2030 zu erreichen, so Heliosch, von Beruf Landschaftsplaner. Gerade in dicht bebauten Gebieten in der Innenstadt verringern Bäume die Aufheizung und spenden Schatten. Auch schädliche Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigung, werden durch den Baumbestand verringert. „Somit steigt in einer durchgrünten Stadt die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger. Neu gepflanzte Bäume können all diese Leistungen erst in vielen Jahrzehnten erbringen“, sagt Heliosch.
Dass eine Baumsatzung schon mehrfach in der Diskussion war, aber bisher keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden hat, ist den Grünen bewusst. „Gleichzeitig haben sich die Zeiten geändert, der Klimawandel ist nicht mehr wegzudiskutieren und die Notwendigkeit, jetzt zu handeln, wird auch im Gemeinderat in Friedrichshafen nicht mehr infrage gestellt“, sagt die Fraktionsvorsitzende Anna Hochmuth.
Mit einer Baumschutzsatzung kann die Stadtverwaltung Eingriffe in den schützenswerten Baumbestand verhindern oder bei Verstoß ahnden.