Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wie sich Mieter gegen böse Überraschungen wappnen können
Die ersten Nebenkostenabrechnungen für 2021 sind verschickt, weitere folgen bis Ende des Jahres. Zwar erwarten Experten den ganz großen Nebenkosten-Schock erst für die Abrechnungen, die ab Mitte kommenden Jahres verschickt werden und das Jahr 2022 betreffen. Aber in den meisten Fällen dürften von Mietern und Selbstnutzern von Eigentumswohnungen Nachzahlungen verlangt werden.
Der Deutsche Mieterbund gibt Tipps, wie man sich gegen böse Überraschungen wappnen kann. Zunächst gilt: Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt, müssen Nachzahlungen innerhalb von 30
Tagen geleistet werden. Bestehen Unklarheiten oder ist etwas nicht in Ordnung an der Abrechnung, soll man dies dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung innerhalb der genannten Frist unverzüglich anzeigen. Um keine Kündigung zu riskieren, lautet der Rat aber, den genannten Betrag auf jeden Fall zu bezahlen, allerdings unter Vorbehalt.
Höhere Vorauszahlung zu vereinbaren geht nur auf freiwilliger Basis. Nachzahlungen wegen der stark gestiegenen Preise müssen jedoch nicht in jedem Fall sein. Eine Möglichkeit, diese zu umgehen, ist, sich mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung frühzeitig auf eine höhere Vorauszahlung zu einigen.
Ein grundsätzlicher Anspruch darauf, dass Mieter und Selbstnutzer von Eigentumswohnungen höhere Vorauszahlungen leisten, besteht aber nicht. Laut Deutschem Mieterbund gilt die Regel: Erst muss die formal und inhaltlich korrekte Abrechnung über die aufgelaufenen Nebenkosten vorliegen, dann kann eine höhere Vorauszahlung verlangt werden. Es gibt jedoch keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall bedeutet dies: Zeichnet sich frühzeitig ein Saldo zulasten der Mieterin oder des Mieters ab und ist abzusehen, dass die bisherigen
Vorauszahlungen nicht ausreichen, darf der Vermieter auf eine kurzfristige Erhöhung dringen.
Alternativ wird Mietern und Selbstnutzern von Eigentumswohnungen daher empfohlen, regelmäßig jeden Monat etwas Geld beiseitezulegen, sodass für eine eventuelle Nachzahlungen genug angespart ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann man unter Umständen die aufgelaufene Summe per Ratenzahlung begleichen. Der Mieterbund rät, im Gespräch mit dem Vermieter zu klären, ob dieser zu einer solchen Lösung bereit wäre. Ein Anspruch vonseiten des Mieters besteht aber nicht. (mg)