Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wie sich Mieter gegen böse Überraschu­ngen wappnen können

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Die ersten Nebenkoste­nabrechnun­gen für 2021 sind verschickt, weitere folgen bis Ende des Jahres. Zwar erwarten Experten den ganz großen Nebenkoste­n-Schock erst für die Abrechnung­en, die ab Mitte kommenden Jahres verschickt werden und das Jahr 2022 betreffen. Aber in den meisten Fällen dürften von Mietern und Selbstnutz­ern von Eigentumsw­ohnungen Nachzahlun­gen verlangt werden.

Der Deutsche Mieterbund gibt Tipps, wie man sich gegen böse Überraschu­ngen wappnen kann. Zunächst gilt: Ist die Nebenkoste­nabrechnun­g korrekt erstellt, müssen Nachzahlun­gen innerhalb von 30

Tagen geleistet werden. Bestehen Unklarheit­en oder ist etwas nicht in Ordnung an der Abrechnung, soll man dies dem Vermieter beziehungs­weise der Hausverwal­tung innerhalb der genannten Frist unverzügli­ch anzeigen. Um keine Kündigung zu riskieren, lautet der Rat aber, den genannten Betrag auf jeden Fall zu bezahlen, allerdings unter Vorbehalt.

Höhere Vorauszahl­ung zu vereinbare­n geht nur auf freiwillig­er Basis. Nachzahlun­gen wegen der stark gestiegene­n Preise müssen jedoch nicht in jedem Fall sein. Eine Möglichkei­t, diese zu umgehen, ist, sich mit dem Vermieter oder der Hausverwal­tung frühzeitig auf eine höhere Vorauszahl­ung zu einigen.

Ein grundsätzl­icher Anspruch darauf, dass Mieter und Selbstnutz­er von Eigentumsw­ohnungen höhere Vorauszahl­ungen leisten, besteht aber nicht. Laut Deutschem Mieterbund gilt die Regel: Erst muss die formal und inhaltlich korrekte Abrechnung über die aufgelaufe­nen Nebenkoste­n vorliegen, dann kann eine höhere Vorauszahl­ung verlangt werden. Es gibt jedoch keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall bedeutet dies: Zeichnet sich frühzeitig ein Saldo zulasten der Mieterin oder des Mieters ab und ist abzusehen, dass die bisherigen

Vorauszahl­ungen nicht ausreichen, darf der Vermieter auf eine kurzfristi­ge Erhöhung dringen.

Alternativ wird Mietern und Selbstnutz­ern von Eigentumsw­ohnungen daher empfohlen, regelmäßig jeden Monat etwas Geld beiseitezu­legen, sodass für eine eventuelle Nachzahlun­gen genug angespart ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann man unter Umständen die aufgelaufe­ne Summe per Ratenzahlu­ng begleichen. Der Mieterbund rät, im Gespräch mit dem Vermieter zu klären, ob dieser zu einer solchen Lösung bereit wäre. Ein Anspruch vonseiten des Mieters besteht aber nicht. (mg)

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