Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Experten antworten auf Fragen zum Thema Erwerbsmin­derungs- und Witwenrent­e

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RAVENSBURG (sz) - Das Leben kann schnell aus den Fugen geraten, wenn durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder den Tod des Ehepartner­s plötzlich alles anders ist. Vieles ist in diesen Fällen zu regeln, auch die finanziell­e Absicherun­g. Wer nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingunge­n Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsmin­derung aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung. Doch was heißt Erwerbsmin­derung? Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein? Ist der Ehepartner gestorben, kann eine Hinterblie­benenrente beantragt werden. Doch, wie hoch ist diese Rente? Wird meine eigene Rente angerechne­t? Wer hilft bei der Antragstel­lung?

Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Themen Erwerbsmin­derungsund Hinterblie­benenrente geben unsere Experten Katja Braubach von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund, Matthias Zimmer von der Deutschen Rentenvers­icherung Baden-Württember­g und Manuel Schmutz von der Deutschen Rentenvers­icherung BadenWürtt­emberg bei einer Telefonakt­ion für Leserinnen und Leser der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Die Rentenexpe­rten sind am Mittwoch, 8. Juni, von 18 bis 20 Uhr unter den Telefonnum­mern (0751) 2955 5035, (0751) 2955 5036 und (0751) 2955 5037

zu erreichen.

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Manuel Schmutz
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FOTOS: OH Katja Braubach

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