Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Experten antworten auf Fragen zum Thema Erwerbsminderungs- und Witwenrente
RAVENSBURG (sz) - Das Leben kann schnell aus den Fugen geraten, wenn durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder den Tod des Ehepartners plötzlich alles anders ist. Vieles ist in diesen Fällen zu regeln, auch die finanzielle Absicherung. Wer nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch was heißt Erwerbsminderung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ist der Ehepartner gestorben, kann eine Hinterbliebenenrente beantragt werden. Doch, wie hoch ist diese Rente? Wird meine eigene Rente angerechnet? Wer hilft bei der Antragstellung?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Themen Erwerbsminderungsund Hinterbliebenenrente geben unsere Experten Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Matthias Zimmer von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und Manuel Schmutz von der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg bei einer Telefonaktion für Leserinnen und Leser der „Schwäbischen Zeitung“.
Die Rentenexperten sind am Mittwoch, 8. Juni, von 18 bis 20 Uhr unter den Telefonnummern (0751) 2955 5035, (0751) 2955 5036 und (0751) 2955 5037
zu erreichen.