Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Finanzieller Engpass bringt Kassiererin auf dumme Gedanken
Eine „ziemlich klare Geschichte“für den Richter – Untreue in 23 Fällen
Von Sieg fried Großkopf
BODENSEEKREIS - Der Fall war klar und das Urteil nach knapp einer Stunde gesprochen: Wegen Untreue in 23 Fällen musste sich am Donnerstag eine Kassiererin in einem Supermarkt im Bodenseekreis vor dem Amtsrichter in Tettnang verantworten. Sie räumte ein, Geld aus der Kasse und Gegenstände im Wert von knapp 1200 Euro aus dem Sortiment genommen zu haben.
Schuld sei ein „finanzieller Engpass“gewesen, sagte sie, die sich ohne Verteidiger auf die Anklagebank gesetzt hatte. Auf der „Einkaufsliste“der Frau standen unter anderem eine Küchenmaschine, Feuertöpfe oder ein Toaster zur eigenen Verwendung, wie der Staatsanwalt aus der Anklageschrift las. Was von der ehemaligen Kassiererin nicht bestritten wurde. „Die Vorwürfe stimmen, es tut mir leid“, gestand sie. Aufgrund ihrer Geldsorgen habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst.
Bei einer Kassenkontrolle und der Überprüfung der Waren-Rücknahme waren die unlauteren Vorgänge aufgefallen. Beim Vergleich von Retouren-Belegen und Beständen waren die Manipulationen offenkundig geworden, wie ein Zeuge aus der Geschäftsführung des Supermarktes aussagte. Noch am selben Tag war das Arbeitsverhältnis mit der Angeklagten durch einen Aufhebungsvertrag
beendet worden. Die Frau, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hat um die 10 000 Euro Schulden und fand mittlerweile wieder eine Anstellung.
Der Vertreter der Anklage sah den Vorwurf der Untreue in 23 Fällen – davon in 20 besonders schweren – bestätigt. Die Frau habe sich schuldig gemacht, aber keinen anderen Ausweg gewusst. Deshalb hielt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten – zur Bewährung ausgesetzt – für angemessen.
Richter Max Märkle sprach von einer „ziemlich klaren Geschichte“und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Weitere Urteilsinhalte:
eine Geldauflage von 1197 Euro, die Auferlegung der Verfahrenskosten und das Ableisten von Sozialstunden.
Als Motivation für die Taten hielt er die finanzielle Situation der Angeklagten zwar für nachvollziehbar, die Taten seien deshalb aber nicht zu rechtfertigen. Er hielt der Frau zugute, nicht vorbestraft zu sein und die Vorwürfe von Anfang an eingeräumt zu haben. Seine Vorwürfe: Die Angeklagte habe kriminelle Energie erkennen lassen, teure Gegenstände mitgehen lassen und an manchen Tagen mehrmals zugeschlagen. „Ich hoffe, Sie haben daraus gelernt“, ermahnte er die Angeklagte. Die versprach, „nie wieder“so etwas zu tun.