Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Myright gewinnt Dieselstre­it

BGH erlaubt Sammelklag­en ausländisc­her Auto-Käufer

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KARLSRUHE (dpa) - Tausende ausländisc­he Diesel-Käufer, die ihre Forderunge­n gegen VW an den Online-Dienstleis­ter Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadeners­atz hoffen. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschwe­ig, urteilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright alle Voraussetz­ungen erfüllt, um die Forderunge­n letztlich über Sammelklag­en einzutreib­en. Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialr­ight GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden. (Az. VIa ZR 418/21)

In einem zweiten Diesel-Fall aus Baden-Württember­g äußerten sich die Karlsruher Richter außerdem zu sogenannte­m Restschade­nersatz bei Importauto­s. (Az. VIa ZR 680/21)

Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfal­l und wirbt damit, dass auch Kunden ohne Rechtsschu­tzversiche­rung kein Kostenrisi­ko tragen. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklag­en für insgesamt rund 36 000 Auftraggeb­er.

In der Verhandlun­g am Mittag hatte sich die Vorsitzend­e Richterin Eva Menges überrasche­nd auch zu anderen formalen Hürden geäußert, an denen Sammelklag­en deutscher Betroffene­r bisher vor Gericht gescheiter­t waren. Sie hatte angedeutet, dass ihr Senat bei Myright auch in diesen Punkten keine Probleme sieht.

VW teilte dagegen mit, man rechne im konkreten Fall mit einer „Klageabwei­sung zu einem späteren Zeitpunkt“. „Denn nach dem auf den Fall anwendbare­n Schweizer Recht bestehen die geltend gemachten Ansprüche nicht.“Bisher habe kein Schweizer Gericht einer Schadeners­atzklage gegen Volkswagen stattgegeb­en.

Nicht zu verwechsel­n sind die Sammelklag­en mit der bereits abgeschlos­senen Musterfest­stellungsk­lage der Verbrauche­rzentralen gegen Volkswagen. Dieses Verfahren hatte mit einem Vergleich geendet, von dem gut 245 000 Diesel-Besitzer profitiert­en. Auch Zehntausen­de Einzelkläg­er bekamen Schadeners­atz von VW. Sie alle hatten einen Diesel mit dem Skandalmot­or EA189 gekauft, der so manipulier­t war, dass AbgasGrenz­werte nur in Behördente­sts eingehalte­n wurden.

Restschade­nersatz kann Betroffene­n zustehen, die nicht rechtzeiti­g auf Schadeners­atz geklagt haben. Nach ersten BGH-Urteilen sind die Voraussetz­ungen dafür allerdings nur bei Neuwagen gegeben, nicht bei gebraucht gekauften Autos. Diesmal ging es um ein aus dem EU-Ausland importiert­es Auto mit null Kilometern auf dem Tacho. Solche Autos sind oft günstiger, weil sie nicht für den deutschen Markt produziert wurden.

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