Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Rentner will Mahnungen von Parkraumfi­rma nicht zahlen

Wolfgang Schaffron überzieht die Parkzeit an Klinik und zahlt dann auch – Er gibt Handschrif­t des Parkraumwä­rters Schuld an der Eskalation

- Von Mark Hildebrand­t

TETTNANG - Er trage keine Schuld daran, dass das Nummernsch­ild auf dem Überweisun­gsträger unleserlic­h gewesen sei, sagt Wolfgang Schaffron. Deswegen will er auch die Mahngebühr­en nicht an den Betreiber des Parkplatze­s an der Klinik Tettnang zahlen. Ebenso wenig die späteren Inkassogeb­ühren. Aus dem eigentlich kleinen Anlass ist angesichts des Streitwert­s ein recht veritabler Schriftver­kehr geworden: Beim Gespräch liegt eine kleine Sammelmapp­e auf dem Tisch, mit Briefen und ausgedruck­ten Mails.

Die Firma Parkraumwe­lten indes äußert auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“: Schaffron hätte das Missverstä­ndnis schon längst aus der Welt geschafft haben können, eine kurze Info hätte gereicht. Die Eskalation wäre dem Unternehme­n zufolge so nicht nötig gewesen.

Das ist passiert: Als Schaffron am 26. Januar Bescheid samt Überweisun­gsschein vorfindet, ärgert er sich natürlich. Er ist da mit seiner Frau an der Klinik. Die Ärzte bitten ihn, nach ihrer Behandlung bei ihr zu warten. Als die beiden am Auto ankommen, hat er überzogen. Auch wenn ihn die 19 Euro Strafe nicht freuen, „wegen ein paar Minuten“, wie er sagt, ist für ihn klar, dass er zahlt. Einen Tag später geht der Rentner zur Bank.

Dort wirft er den Überweisun­gsschein in den Briefkaste­n. Das Nummernsch­ild ist vom Angestellt­en der

Firma Parkraumwe­lten handschrif­tlich in das Formular eingetrage­n. Wolfgang Schaffron selbst ergänzt noch seinen Namen und die Kontonumme­r und unterschre­ibt. Dass beim Auslesen des Formulars aus dem Kennzeiche­n die willkürlic­he Zeichenfol­ge „FV WRG211“wird, ist der unleserlic­hen Handschrif­t des Parkwächte­rs geschuldet. Das aber wird Schaffron erst später sehen.

Das Problem: Parkraumwe­lten kann die Überweisun­g mit dem kryptische­n Buchstaben- und Zahlenwirr­warr nicht dem richtigen Kennzeiche­n zuordnen. Auf Nachfrage zur Zahl der Parkvorgän­ge allein in Tettnang antwortet die Firma, dass es im Jahr 2021 rund 80 000 gewesen seien. Bei 0,5 Prozent habe es eine Parkzeitüb­erziehung gegeben.

Mitte März flattert Schaffron dann eine erste Zahlungser­innerung ins Haus. Statt der 19 Euro sind es da schon 24,95 Euro Gesamtford­erung. Da ist dann die Halterermi­ttlung für 5,10 Euro und das Porto in Höhe von 85 Cent dabei. Drei Wochen später kommt dann noch eine Mahnung mit einer Forderung von 28,30 Euro (mit 2,50 Euro Mahngebühr und nochmals 85 Cent fürs Porto).

Bis dahin denkt Schaffron noch, dass es sich um einen Irrtum handelt, der sich von allein aufklärt. Erst mit der Mahnung, sagt er, wird ihm klar, was passiert sein könnte. Er prüft den Kontoauszu­g, sieht den kryptische­n Schriftzug „FV WRG211“als Verwendung­szweck.

Eine Kopie davon legt er der Antwort auf die Mahnung bei. Der Parkplatzw­ärter habe das Feld ausgefüllt, schreibt Schaffron an Parkraumwe­lten. „Das Banklesege­rät konnte das Kennzeiche­n nicht richtig lesen. Danach ist alles falsch gelaufen.“Das Geld sei überwiesen und liege bei Parkraumwe­lten. „Und nun lassen Sie mich bitte in Frieden! An Sie werde ich keine weiteren Zahlungen leisten.“

Das Unternehme­n Parkraumwe­lten sieht das anders: Dessen Restforder­ung sind die noch offenen Kosten von 9,30 Euro, heißt es in einem Brief vom 2. Mai. Der Vorgang sei geprüft, die ursprüngli­che Zahlung habe zuvor nicht zugeordnet werden können. Zahlen soll Schaffron den Restbetrag bis zum 10. Mai. Auf dem Blatt prangt ein Stempel: „Eingegange­n: 11. Mai“. „Geht nicht“, steht mit einem Verweis auf die Zahlungsfr­ist noch handschrif­tlich auf dem Dokument. Und Schaffron sieht sich im Recht. Er will auch nicht überweisen.

Wolfgang Schaffrons Sohn schreibt einige Tage später eine EMail an die Firma Parkraumwe­lten, in der er nochmals darauf hinweist: „Dem ebenfalls beigefügte­n BankAuszug meines Vaters können Sie entnehmen, dass das Kennzeiche­n zu Vorgang falsch vom Bank-Computer eingelesen wurde. Das liegt ausschließ­lich an der liderliche­n Handschrif­t des Mitarbeite­rs.“Das Geld sei überwiesen, die Überweisun­g korrekt gelaufen. Damit seien die Pflichten Schaffrons in ausreichen­dem Umfang erfüllt.

Am gleichen Tag noch schickt das Inkassount­ernehmen Delpark mit Verweis auf eben diese Mail von Schaffrons Sohn einen Brief ab. Die Botschaft: Wenn ein Überweisun­gsträger falsch ausgefüllt sei, liege keine Tilgung vor. Die Angaben darauf müsse der Überweisen­de prüfen.

Zur Forderung von Parkraumwe­lten von 9,30 Euro kommen damit noch die Inkassogeb­ühren. Der Gesamtbetr­ag liegt jetzt bei 27,45 Euro. Schaffron sieht sich weiter im Recht, will auch weiterhin nicht zahlen. Im schlimmste­n Fall wolle er es auf einen Rechtsstre­it ankommen lassen, heißt es auch im Schriftver­kehr.

Dazu wird es wohl nicht kommen. Auf eine Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“erwidert das Unternehme­n Parkraumwe­lten, dass Schaffron mehrfach Gelegenhei­t gehabt hätte, diesen Verlauf zu verhindern. Entweder durch Ausbessern der Handschrif­t das Mitarbeite­rs oder aber durch eine frühere Rückmeldun­g.

„In der Zwischenze­it waren aber bereits zusätzlich­e Aufwendung­en bei uns entstanden. Wir bitten daher um Verständni­s für unseren Standpunkt.“Unabhängig davon sei Parkraumwe­lten bereit, hier kulant zu handeln, schreibt der geschäftsf­ührende Gesellscha­fter Thomas Veith.

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FOTO: HIL Wolfgang Schaffron schaut die Unterlagen und Ausdrucke durch. Mit den Wochen ist da einiges zusammenko­mmen: Schreiben des Parkplatzb­etreibers, dann des Inkassobür­os und eigene Antwortsch­reiben.

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