Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Rentner will Mahnungen von Parkraumfirma nicht zahlen
Wolfgang Schaffron überzieht die Parkzeit an Klinik und zahlt dann auch – Er gibt Handschrift des Parkraumwärters Schuld an der Eskalation
TETTNANG - Er trage keine Schuld daran, dass das Nummernschild auf dem Überweisungsträger unleserlich gewesen sei, sagt Wolfgang Schaffron. Deswegen will er auch die Mahngebühren nicht an den Betreiber des Parkplatzes an der Klinik Tettnang zahlen. Ebenso wenig die späteren Inkassogebühren. Aus dem eigentlich kleinen Anlass ist angesichts des Streitwerts ein recht veritabler Schriftverkehr geworden: Beim Gespräch liegt eine kleine Sammelmappe auf dem Tisch, mit Briefen und ausgedruckten Mails.
Die Firma Parkraumwelten indes äußert auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“: Schaffron hätte das Missverständnis schon längst aus der Welt geschafft haben können, eine kurze Info hätte gereicht. Die Eskalation wäre dem Unternehmen zufolge so nicht nötig gewesen.
Das ist passiert: Als Schaffron am 26. Januar Bescheid samt Überweisungsschein vorfindet, ärgert er sich natürlich. Er ist da mit seiner Frau an der Klinik. Die Ärzte bitten ihn, nach ihrer Behandlung bei ihr zu warten. Als die beiden am Auto ankommen, hat er überzogen. Auch wenn ihn die 19 Euro Strafe nicht freuen, „wegen ein paar Minuten“, wie er sagt, ist für ihn klar, dass er zahlt. Einen Tag später geht der Rentner zur Bank.
Dort wirft er den Überweisungsschein in den Briefkasten. Das Nummernschild ist vom Angestellten der
Firma Parkraumwelten handschriftlich in das Formular eingetragen. Wolfgang Schaffron selbst ergänzt noch seinen Namen und die Kontonummer und unterschreibt. Dass beim Auslesen des Formulars aus dem Kennzeichen die willkürliche Zeichenfolge „FV WRG211“wird, ist der unleserlichen Handschrift des Parkwächters geschuldet. Das aber wird Schaffron erst später sehen.
Das Problem: Parkraumwelten kann die Überweisung mit dem kryptischen Buchstaben- und Zahlenwirrwarr nicht dem richtigen Kennzeichen zuordnen. Auf Nachfrage zur Zahl der Parkvorgänge allein in Tettnang antwortet die Firma, dass es im Jahr 2021 rund 80 000 gewesen seien. Bei 0,5 Prozent habe es eine Parkzeitüberziehung gegeben.
Mitte März flattert Schaffron dann eine erste Zahlungserinnerung ins Haus. Statt der 19 Euro sind es da schon 24,95 Euro Gesamtforderung. Da ist dann die Halterermittlung für 5,10 Euro und das Porto in Höhe von 85 Cent dabei. Drei Wochen später kommt dann noch eine Mahnung mit einer Forderung von 28,30 Euro (mit 2,50 Euro Mahngebühr und nochmals 85 Cent fürs Porto).
Bis dahin denkt Schaffron noch, dass es sich um einen Irrtum handelt, der sich von allein aufklärt. Erst mit der Mahnung, sagt er, wird ihm klar, was passiert sein könnte. Er prüft den Kontoauszug, sieht den kryptischen Schriftzug „FV WRG211“als Verwendungszweck.
Eine Kopie davon legt er der Antwort auf die Mahnung bei. Der Parkplatzwärter habe das Feld ausgefüllt, schreibt Schaffron an Parkraumwelten. „Das Banklesegerät konnte das Kennzeichen nicht richtig lesen. Danach ist alles falsch gelaufen.“Das Geld sei überwiesen und liege bei Parkraumwelten. „Und nun lassen Sie mich bitte in Frieden! An Sie werde ich keine weiteren Zahlungen leisten.“
Das Unternehmen Parkraumwelten sieht das anders: Dessen Restforderung sind die noch offenen Kosten von 9,30 Euro, heißt es in einem Brief vom 2. Mai. Der Vorgang sei geprüft, die ursprüngliche Zahlung habe zuvor nicht zugeordnet werden können. Zahlen soll Schaffron den Restbetrag bis zum 10. Mai. Auf dem Blatt prangt ein Stempel: „Eingegangen: 11. Mai“. „Geht nicht“, steht mit einem Verweis auf die Zahlungsfrist noch handschriftlich auf dem Dokument. Und Schaffron sieht sich im Recht. Er will auch nicht überweisen.
Wolfgang Schaffrons Sohn schreibt einige Tage später eine EMail an die Firma Parkraumwelten, in der er nochmals darauf hinweist: „Dem ebenfalls beigefügten BankAuszug meines Vaters können Sie entnehmen, dass das Kennzeichen zu Vorgang falsch vom Bank-Computer eingelesen wurde. Das liegt ausschließlich an der liderlichen Handschrift des Mitarbeiters.“Das Geld sei überwiesen, die Überweisung korrekt gelaufen. Damit seien die Pflichten Schaffrons in ausreichendem Umfang erfüllt.
Am gleichen Tag noch schickt das Inkassounternehmen Delpark mit Verweis auf eben diese Mail von Schaffrons Sohn einen Brief ab. Die Botschaft: Wenn ein Überweisungsträger falsch ausgefüllt sei, liege keine Tilgung vor. Die Angaben darauf müsse der Überweisende prüfen.
Zur Forderung von Parkraumwelten von 9,30 Euro kommen damit noch die Inkassogebühren. Der Gesamtbetrag liegt jetzt bei 27,45 Euro. Schaffron sieht sich weiter im Recht, will auch weiterhin nicht zahlen. Im schlimmsten Fall wolle er es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, heißt es auch im Schriftverkehr.
Dazu wird es wohl nicht kommen. Auf eine Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“erwidert das Unternehmen Parkraumwelten, dass Schaffron mehrfach Gelegenheit gehabt hätte, diesen Verlauf zu verhindern. Entweder durch Ausbessern der Handschrift das Mitarbeiters oder aber durch eine frühere Rückmeldung.
„In der Zwischenzeit waren aber bereits zusätzliche Aufwendungen bei uns entstanden. Wir bitten daher um Verständnis für unseren Standpunkt.“Unabhängig davon sei Parkraumwelten bereit, hier kulant zu handeln, schreibt der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Veith.