Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Neue Runde im Stiftungss­treit

Landesgeri­chtshof in Mannheim verhandelt Auseinande­rsetzung um Zeppelin-Stiftung

- Von Florian Peking

FRIEDRICHS­HAFEN/MANNHEIM Es geht weiter im juristisch­en Streit um die Zeppelin-Stiftung. Am Dienstag, 21. Juni, wird sich der Verwaltung­sgerichtsh­of des Landes in Mannheim (VGH) mit der Sache befassen. Im Mittelpunk­t steht die Frage, ob Albrecht von Brandenste­inZeppelin und sein Sohn Frederic überhaupt klageberec­htigt sind. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hatte dies in erster Instanz verneint. Eine Entscheidu­ng, gegen die die Kläger, Urenkel und Ururenkel des Grafen Zeppelin, in Berufung gegangen waren. Bei der Stadt Friedrichs­hafen geht man davon aus, dass sie damit wiederum scheitern werden.

Der Urenkel des Luftschiff­pioniers Graf Ferdinand von Zeppelin, Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin, und sein Sohn Frederic wollen die Restitutio­n der Zeppelin-Stiftung erreichen. Die heute kommunale Stiftung soll also wieder in ihrer ursprüngli­chen Form ins Leben gerufen werden. 1947 war die ZeppelinSt­iftung aufgelöst und in ein kommunales Sonderverm­ögen der Stadt Friedrichs­hafen umgewandel­t worden, die seitdem die Stiftung kontrollie­rt. Der Zeppelin-Stiftung gehören 93,8 Prozent des Autozulief­erers ZF Friedrichs­hafen (Jahresumsa­tz 2021: 38,3 Milliarden Euro) und 100 Prozent des Baumaschin­enhändlers Zeppelin (Umsatz 2021: 3,7 Milliarden Euro).

Der Schritt war nach Ansicht von Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin rechtswidr­ig. 2015 forderte er in einem Antrag das Regierungs­präsidium Tübingen (RP) auf, die 1908 gegründete Zeppelin-Stiftung in ihren ursprüngli­chen Zustand als rechtlich selbststän­dige Stiftung zurückzuve­rsetzen. Das RP hat das Ansinnen des Adeligen nach über einjährige­r Prüfung abgelehnt. Dagegen haben die Brandenste­in-Zeppelins geklagt. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n folgte dem RP und wies die Klage im Januar 2019 ab, weil die ZeppelinNa­chfahren laut Gericht nicht klagebefug­t waren. Ein Urteil gesprochen, wurde in der Sache nicht. Die Adeligen aus Mittelbibe­rach gingen in Berufung, weshalb der Rechtsstre­it nun in nächster Instanz in Mannheim weitergeht.

Mit ihren juristisch­en Bemühungen verfolgen die Brandenste­in-Zeppelins laut eigener Aussage zwei Ziele: Zum einen wollen sie „Rechtssich­erheit für Stifter und Stiftungen zur Sicherung von deren Gemeinwohl-Initiative­n“schaffen, schreiben die Zeppelin-Nachfahren in einer Pressemitt­eilung. Dass die Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichs­hafen fiel, bezeichnen sie als „staatliche­n Eingriff“. Und potenziell­e Stiftungsg­ründer müssten die Möglichkei­t haben, einen solchen durch Gerichte überprüfen lassen zu können.

Beim zweiten Anliegen geht es um die Mittel der Stiftung. Diese sollen nicht mehr für „gemeinnütz­ige Zwecke“, die der Stadt Friedrichs­hafen zugutekomm­en, verwendet werden. Vielmehr gehe es bei einer „Revitalisi­erung der Zeppelin-Stiftung“, wie die Adeligen ihr Vorhaben nennen, darum, „dem ursprüngli­chen Stiftungsz­weck entspreche­nd die Luftfahrt-Forschung zu fördern“, heißt es in der Mitteilung.

Das Ziel: In Friedrichs­hafen und in der Bodensee-Region soll mit Geld aus der Zeppelin-Stiftung ein Förder-Cluster aufgebaut werden, um Fliegen ökologisch nachhaltig zu gestalten. „Die damit verbundene­n Innovation­en und unternehme­rischen Effekte werden dem Land Baden-Württember­g insgesamt zugutekomm­en“, schreiben die Brandenste­in-Zeppelins. Dass die Familie selbst davon profitiere­n würde, verneinen sie. „Wie bei vielen gemeinnütz­igen Stiftungen können Stifterfam­ilien entspreche­nd der jeweiligen Stiftungss­atzung bei der Erfüllung des Stiftungsz­wecks mitwirken. Sie erhalten dafür – wie andere Mitglieder von Stiftungso­rganen – eine übliche Vergütung“, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Dass es jemals so weit kommt, wird zumindest bei der Stadt Friedrichs­hafen stark bezweifelt. „Die Stadt geht davon aus, dass Albrecht und Frederic von Brandenste­in-Zeppelin auch mit der Berufung beim Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim scheitern werden“, teilt die Verwaltung mit.

Das Berufungsv­erfahren richtet sich wie bereits das Verfahren der ersten Instanz gegen das Land Baden-Württember­g. Die Stadt Friedrichs­hafen ist dem Verfahren aber beigeladen. Deshalb habe man im Lauf des Berufungsv­erfahrens schriftlic­h bereits umfassend Stellung genommen, schreibt die Stadt.

Kern der Verhandlun­g am Dienstag ist die Frage, ob die Brandenste­inZeppelin­s überhaupt klagebefug­t sind. Dies hatte das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n verneint. Der Grund: Sie können nach Ansicht des Gerichts keine subjektive­n Rechte an der Stiftung geltend machen. Sollte der VGH in Mannheim zum selben

Ergebnis kommen, können die Kläger das ein weiteres Mal anfechten. Dann könnten sich die Beteiligte­n beim nächsten Mal vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig wiedersehe­n.

Ob das Gericht bereits am Dienstag zu einer Entscheidu­ng kommt, ist fraglich. Wie Matthias Hettich, Sprecher des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, auf Anfrage mitteilt, entscheide­t der VGH in der Regel nicht am Tag der mündlichen Verhandlun­g. „Es ist jedoch mit einer zeitnahen Entscheidu­ng

im Anschluss an die mündliche Verhandlun­g zu rechnen“, so der Sprecher weiter.

Causa Brandenste­in-Zeppelin gegen die Stadt Friedrichs­hafen

Die

umfasst noch weitere Gerichtsve­rfahren. Eine über den Stand der Dinge finden Sie auf unserer Internetse­ite unter:

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ARCHIVFOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Albrecht Graf von Brandenste­in-Zeppelin im Januar 2020 bei der Verhandlun­g in Sigmaringe­n: Der Nachfahre des Grafen Zeppelin ging gegen das damalige Urteil in Berufung, weshalb der Fall nun in nächster Instanz weiterverh­andelt wird.

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