Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Neue Runde im Stiftungsstreit
Landesgerichtshof in Mannheim verhandelt Auseinandersetzung um Zeppelin-Stiftung
FRIEDRICHSHAFEN/MANNHEIM Es geht weiter im juristischen Streit um die Zeppelin-Stiftung. Am Dienstag, 21. Juni, wird sich der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim (VGH) mit der Sache befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Albrecht von BrandensteinZeppelin und sein Sohn Frederic überhaupt klageberechtigt sind. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte dies in erster Instanz verneint. Eine Entscheidung, gegen die die Kläger, Urenkel und Ururenkel des Grafen Zeppelin, in Berufung gegangen waren. Bei der Stadt Friedrichshafen geht man davon aus, dass sie damit wiederum scheitern werden.
Der Urenkel des Luftschiffpioniers Graf Ferdinand von Zeppelin, Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, und sein Sohn Frederic wollen die Restitution der Zeppelin-Stiftung erreichen. Die heute kommunale Stiftung soll also wieder in ihrer ursprünglichen Form ins Leben gerufen werden. 1947 war die ZeppelinStiftung aufgelöst und in ein kommunales Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen umgewandelt worden, die seitdem die Stiftung kontrolliert. Der Zeppelin-Stiftung gehören 93,8 Prozent des Autozulieferers ZF Friedrichshafen (Jahresumsatz 2021: 38,3 Milliarden Euro) und 100 Prozent des Baumaschinenhändlers Zeppelin (Umsatz 2021: 3,7 Milliarden Euro).
Der Schritt war nach Ansicht von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin rechtswidrig. 2015 forderte er in einem Antrag das Regierungspräsidium Tübingen (RP) auf, die 1908 gegründete Zeppelin-Stiftung in ihren ursprünglichen Zustand als rechtlich selbstständige Stiftung zurückzuversetzen. Das RP hat das Ansinnen des Adeligen nach über einjähriger Prüfung abgelehnt. Dagegen haben die Brandenstein-Zeppelins geklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen folgte dem RP und wies die Klage im Januar 2019 ab, weil die ZeppelinNachfahren laut Gericht nicht klagebefugt waren. Ein Urteil gesprochen, wurde in der Sache nicht. Die Adeligen aus Mittelbiberach gingen in Berufung, weshalb der Rechtsstreit nun in nächster Instanz in Mannheim weitergeht.
Mit ihren juristischen Bemühungen verfolgen die Brandenstein-Zeppelins laut eigener Aussage zwei Ziele: Zum einen wollen sie „Rechtssicherheit für Stifter und Stiftungen zur Sicherung von deren Gemeinwohl-Initiativen“schaffen, schreiben die Zeppelin-Nachfahren in einer Pressemitteilung. Dass die Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen fiel, bezeichnen sie als „staatlichen Eingriff“. Und potenzielle Stiftungsgründer müssten die Möglichkeit haben, einen solchen durch Gerichte überprüfen lassen zu können.
Beim zweiten Anliegen geht es um die Mittel der Stiftung. Diese sollen nicht mehr für „gemeinnützige Zwecke“, die der Stadt Friedrichshafen zugutekommen, verwendet werden. Vielmehr gehe es bei einer „Revitalisierung der Zeppelin-Stiftung“, wie die Adeligen ihr Vorhaben nennen, darum, „dem ursprünglichen Stiftungszweck entsprechend die Luftfahrt-Forschung zu fördern“, heißt es in der Mitteilung.
Das Ziel: In Friedrichshafen und in der Bodensee-Region soll mit Geld aus der Zeppelin-Stiftung ein Förder-Cluster aufgebaut werden, um Fliegen ökologisch nachhaltig zu gestalten. „Die damit verbundenen Innovationen und unternehmerischen Effekte werden dem Land Baden-Württemberg insgesamt zugutekommen“, schreiben die Brandenstein-Zeppelins. Dass die Familie selbst davon profitieren würde, verneinen sie. „Wie bei vielen gemeinnützigen Stiftungen können Stifterfamilien entsprechend der jeweiligen Stiftungssatzung bei der Erfüllung des Stiftungszwecks mitwirken. Sie erhalten dafür – wie andere Mitglieder von Stiftungsorganen – eine übliche Vergütung“, heißt es in der Pressemitteilung.
Dass es jemals so weit kommt, wird zumindest bei der Stadt Friedrichshafen stark bezweifelt. „Die Stadt geht davon aus, dass Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin auch mit der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim scheitern werden“, teilt die Verwaltung mit.
Das Berufungsverfahren richtet sich wie bereits das Verfahren der ersten Instanz gegen das Land Baden-Württemberg. Die Stadt Friedrichshafen ist dem Verfahren aber beigeladen. Deshalb habe man im Lauf des Berufungsverfahrens schriftlich bereits umfassend Stellung genommen, schreibt die Stadt.
Kern der Verhandlung am Dienstag ist die Frage, ob die BrandensteinZeppelins überhaupt klagebefugt sind. Dies hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen verneint. Der Grund: Sie können nach Ansicht des Gerichts keine subjektiven Rechte an der Stiftung geltend machen. Sollte der VGH in Mannheim zum selben
Ergebnis kommen, können die Kläger das ein weiteres Mal anfechten. Dann könnten sich die Beteiligten beim nächsten Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiedersehen.
Ob das Gericht bereits am Dienstag zu einer Entscheidung kommt, ist fraglich. Wie Matthias Hettich, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs, auf Anfrage mitteilt, entscheidet der VGH in der Regel nicht am Tag der mündlichen Verhandlung. „Es ist jedoch mit einer zeitnahen Entscheidung
im Anschluss an die mündliche Verhandlung zu rechnen“, so der Sprecher weiter.
Causa Brandenstein-Zeppelin gegen die Stadt Friedrichshafen
Die
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