Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Es gibt neue Regeln auch für Wasserspor­tler

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SUPler, Wasserski oder Windsurfen – mit dem guten Wetter sind auch immer mehr Wasserspor­tler auf dem See. Um Unfälle und Unglücke zu verhindern, gibt es Regeln, an die n sich halten muss – festgeschr­ieben in der Bodensee-Schifffahr­ts-Ordnung (BSO). Sie wurde jüngst ergänzt.

Die neuen Regeln wurden eingeführt, um auch neue Trendsport­arten mit abzudecken. Aber auch, um das Sporteln für Schwimmer und Stand-Up-Paddler sicherer zu machen. „Die Verordnung dient der Anpassung an geänderte EU-Vorschrift­en, sowie der Umsetzung von Anregungen, Wünschen und Problemen, die an die Internatio­nale Schifffahr­tskommissi­on für den Bodensee in den letzten Jahren herangetra­gen worden sind“, erklärt die Sprecherin des Landratsam­t, Sybille Ehreiser, auf Nachfrage.

Sportgerät­e müssen gekennzeic­hnet sein

So will die Wasserschu­tzpolizei jenseits der 300-Meter-Linie eine Kennzeichn­ung an Sportgerät­en sehen. So müssen seit dem 1. April Segelsurf- Drachenseg­elbretter, Paddleboot­e und SUP-Bretter, Kanus und Kajaks und Rennruderb­oote mit Namen des Eigentümer­s gekennzeic­hnet werden. Das gilt nun unabhängig von der Länge des Brettes.

Neu auch für Schwimmer:

Ein Schwimmer ohne Begleitfah­rzeug muss außerhalb des Uferbereic­hs

eine Boje bei sich haben. Die Uferzone reicht bis 300 Meter nach dem Ufer.

Kein Wasserski am Rhein

Auf dem Rhein darf man auch nicht mehr mit Wasserski oder Wellenbret­tern unterwegs sein. Auch auf einer Luftmatrat­ze und anderen nicht lenkbaren Schwimmkör­pern darf man sich dort nicht treiben lassen, denn die Strömung ist zu stark. Es kam dort immer wieder zu Unfällen in den vergangene­n Jahren. SUPs fallen aber nicht darunter, weil man sie lenken kann.

Wer gegen die BSO verstößt, der muss mit einer Anzeige wegen Ordnungswi­drigkeit mit entspreche­ndem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, so Ehreiser.

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