Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Es gibt neue Regeln auch für Wassersportler
SUPler, Wasserski oder Windsurfen – mit dem guten Wetter sind auch immer mehr Wassersportler auf dem See. Um Unfälle und Unglücke zu verhindern, gibt es Regeln, an die n sich halten muss – festgeschrieben in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Sie wurde jüngst ergänzt.
Die neuen Regeln wurden eingeführt, um auch neue Trendsportarten mit abzudecken. Aber auch, um das Sporteln für Schwimmer und Stand-Up-Paddler sicherer zu machen. „Die Verordnung dient der Anpassung an geänderte EU-Vorschriften, sowie der Umsetzung von Anregungen, Wünschen und Problemen, die an die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee in den letzten Jahren herangetragen worden sind“, erklärt die Sprecherin des Landratsamt, Sybille Ehreiser, auf Nachfrage.
Sportgeräte müssen gekennzeichnet sein
So will die Wasserschutzpolizei jenseits der 300-Meter-Linie eine Kennzeichnung an Sportgeräten sehen. So müssen seit dem 1. April Segelsurf- Drachensegelbretter, Paddleboote und SUP-Bretter, Kanus und Kajaks und Rennruderboote mit Namen des Eigentümers gekennzeichnet werden. Das gilt nun unabhängig von der Länge des Brettes.
Neu auch für Schwimmer:
Ein Schwimmer ohne Begleitfahrzeug muss außerhalb des Uferbereichs
eine Boje bei sich haben. Die Uferzone reicht bis 300 Meter nach dem Ufer.
Kein Wasserski am Rhein
Auf dem Rhein darf man auch nicht mehr mit Wasserski oder Wellenbrettern unterwegs sein. Auch auf einer Luftmatratze und anderen nicht lenkbaren Schwimmkörpern darf man sich dort nicht treiben lassen, denn die Strömung ist zu stark. Es kam dort immer wieder zu Unfällen in den vergangenen Jahren. SUPs fallen aber nicht darunter, weil man sie lenken kann.
Wer gegen die BSO verstößt, der muss mit einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, so Ehreiser.