Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wann man sich testen lassen muss und wo das möglich ist
Testnachweise werden beispielsweise sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg beim Besuch vulnerabler Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Kliniken verlangt. Im Bodenseekreis, also in Baden-Württemberg, sind zudem regelmäßige Testungen in besonderen Betreuungseinrichtungen vorgeschrieben, beispielsweise in Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung oder in Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten. Im Krankheitsfall ermöglicht ein positiver offizieller Schnell-, aber auch ein Selbsttest einen kostenloSprecherin sen PCR-Test. Bei einem positiven Ergebnis muss man sich laut baden-württembergischer und bayerischer Corona-Verordnung fünf Tage isolieren. Die Isolation endet nach fünf Tagen, wenn man davor 48 Stunden symptomfrei war. In jedem Fall aber nach zehn Tagen. Ein Freitesten ist nicht mehr vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Auf den Webseiten der Landratsämter im Bodenseekreis und im Landkreis Lindau sind die Testzentren aufgelistet, die in Betrieb sind – ohne Garantie auf Vollständigkeit. „Die Teststationen sind verpflichtet, uns jede Pausierung oder Schließung zu melden, es kann dabei allerdings zu Verzögerungen kommen“, teilt Sibylle Ehreiser, des Landkreises Lindau, mit.
Der Bodenseekreis hat aktuell 48 aktive Teststellen gelistet: Friedrichshafen 16, Tettnang 3, Meersburg 3, Meckenbeuren 1, Markdorf 4, Uhldingen-Mühlhofen 2, Oberteuringen 3, Salem 1, Kressbronn 2, Heiligenberg 1, Überlingen 6, Hagnau 2, Owingen 1, Immenstaad 2, Mobile Teststation 1.
Der Landkreis Lindau hat 20 aktive Teststellen gelistet, hinzu kommt das staatliche Testzentrum im Bösenreutiner Steig in Lindau: Lindau 8, Heimenkirch, 1, Lindenberg 3, Nonnenhorn 1, Oberreute 1, Scheidegg 2, Weiler-Simmerberg 2, Weißensberg 1, Mobile Teststation 1.