Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Mann übt Schattenbo­xen am Bahnhof und verunsiche­rt Reisende

Der 22-Jährige wurde festgenomm­en – Doch dies lief nicht ohne erhebliche­n Widerstand und weitere Zwischenfä­lle ab

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Für Verunsiche­rung bei Reisenden am Bahnhof in Friedrichs­hafen hat am Donnerstag, 23. Juni, ein 22-jähriger Mann mit Boxbewegun­gen gesorgt. Als ihn die Bundespoli­zei kontrollie­rte, kam es zu Widerstand.

Laut Meldung der Polizei fiel der Mann einer Streife des Bundespoli­zeireviers Friedrichs­hafen am Bahnsteig 2 auf, weil er vor einem Fahrplanan­zeiger

„Schattenbo­xen“übte und durch sein Handeln umstehende Reisende irritierte.

Die anschließe­nde Polizeikon­trolle versuchte er mehrfach zu stören, indem er unvermitte­lt auf den Kontrollbe­amten zulief. Zur Feststellu­ng seiner Identität nahmen ihn die Polizisten schließlic­h mit zur Dienststel­le. Nur widerwilli­g und nach gütlicher Zurede seiner Lebensgefä­hrtin

folgte er den Anweisunge­n der Beamten.

In der Bahnhofsun­terführung verweigert­e er schlagarti­g das Weiterlauf­en und sperrte sich so erheblich gegen die Streife, dass er zu Boden gebracht werden musste. Eine weitere hinzugekom­mene Streife fixierte ihn schließlic­h am Boden.

Bei dem Vorfall fing eine bereits medizinisc­h versorgte Kopfwunde des Vortags erneut an zu bluten. Da der Mann mehrfach versuchte, die Polizisten mit seinem Blut zu bespucken, musste ihm vorübergeh­end eine Gesichtsha­ube angelegt werden, heißt es weiter. Die eingesetzt­en Polizisten blieben unverletzt.

Der angeforder­te Rettungsdi­enst entschied, den jungen Mann zur weiteren Versorgung in das Klinikum Friedrichs­hafen zu transporti­eren.

Aufgrund anhaltende­r körperlich­er Gegenwehr mussten ihm für den Transport in das Krankenhau­s zusätzlich die Füße fixiert werden. Erst in der Klinik beruhigte sich der Kontrahent allmählich wieder und setzte schließlic­h in Begleitung seiner Lebensgefä­hrtin seine Reise fort. Die Bundespoli­zeiinspekt­ion Konstanz ermittelt nunmehr wegen Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte.

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