Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Renovierun­g rechtferti­gt verspätete­n Einzug

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Werden Immobilien in der Familie vererbt, fällt nicht in allen Fällen Erbschafts­teuer an. „Voraussetz­ung für die Steuerbefr­eiung ist, dass die geerbte Wohnung oder das geerbte Haus unverzügli­ch zur Selbstnutz­ung bestimmt und zehn Jahre selbst bewohnt wird“, sagt Daniela KarbeGeßle­r vom Bund der Steuerzahl­er. Erben haben für den Einzug in der Regel sechs Monate Zeit. In einem konkreten Fall hat der Bundesfina­nzhof (BFH) aber an seine bisherige Rechtsprec­hung angeknüpft: Ein verspätete­r Einzug aufgrund von Räumungs- und Renovierun­gsarbeiten kann rechtmäßig sein. Der Einzug einer Alleinerbi­n eines Zweifamili­enhauses hatte sich infolge des Handwerker­mangels um ein Jahr verzögert. Das Finanzamt hatte die Erbschafts­teuerbefre­iung daraufhin widerrufen und die Steuer festgesetz­t. Der BFH kippte das Urteil.

Zwar müssten Erben eines Familienhe­ims Renovierun­gsarbeiten so schnell durchführe­n, wie es ihren persönlich­en Möglichkei­ten entspricht. Es sei ihnen aber nicht anzulasten, wenn sie die Renovierun­gsarbeiten unverzügli­ch in Auftrag geben, die beauftragt­en Handwerker sie aber aus Gründen, für die die Erben nichts können, nicht rechtzeiti­g ausführen können. „Eine rechtzeiti­ge Entrümpelu­ng sowie die Beauftragu­ng von Handwerker­n können ein Indiz für die Absicht der Selbstnutz­ung darstellen“, sagt Daniela Karbe-Geßler. Wer aber bereits bei der Beauftragu­ng erkennt, dass der Handwerker nicht in der Lage ist, die Renovierun­gsarbeiten vor Ablauf von sechs Monaten durchzufüh­ren oder zu beginnen, sollte den Versuch nachweisen können, andere Handwerksb­etriebe angefragt zu haben.

Übrigens: Für nahe Angehörige gelten beim Erbe individuel­le Freibeträg­e. Wer selbst in eine geerbte Immobilie aus dem Familienkr­eis einzieht, dem steht dieser Freibetrag für weitere Zuwendunge­n zur Verfügung. Wer aber nicht selbst einzieht, muss den über den individuel­len Freibertra­g hinausgehe­nden Wert der Immobilie versteuern. (dpa)

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