Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Modernisie­rungen vom Vermieter genehmigen lassen

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Ein neues Bad in der Wohnung, eine Etagenheiz­ung oder ein Türspion in der Wohnungstü­r – wer solche Maßnahmen plant, holt sich besser das Okay des Eigentümer­s. Andernfall­s kann es teuer werden. Denn Mietermode­rnisierung­en sind häufig nur mit Vermieter-Zustimmung zulässig. Das gilt zumindest für bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Bausubstan­z, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Zustimmung des Vermieters sollten sich Mieter zur Absicherun­g am besten schriftlic­h geben lassen.

Haben Mieter ihre Modernisie­rungsarbei­ten und Investitio­nen während der Mietzeit nicht vertraglic­h abgesicher­t, können sie beim Auszug schnell eine böse Überraschu­ng erleben: Laut geltendem Recht können Vermieter fordern, dass Mieter ihre Investitio­nen entfernen beziehungs­weise zurückbaue­n, sodass die Wohnung im ursprüngli­chen Zustand zurückgege­ben wird. Mieter haben auf dem Papier zwar das Recht, Einrichtun­gen oder Einbauten bei Beendigung des Mietverhäl­tnisses mitzunehme­n. In der Praxis ist das Mitnahmere­cht oft wertlos oder es kommt Mieter teuer zu stehen. Wertlos ist es, wenn Mieter in der neuen Wohnung mit den Einbauten überhaupt nichts anfangen können. Teuer wird es, wenn Mieter nicht nur die Kosten des Ausbaus tragen müssen, sondern auch den alten Zustand wiederhers­tellen und bezahlen müssen.

Mieter können sich schützen, indem sie vor Beginn ihrer Modernisie­rungen feste Vereinbaru­ngen mit den Vermietern treffen. Wichtig ist in erster Linie die Zustimmung zu den beabsichti­gten Modernisie­rungen, Baumaßnahm­en oder Investitio­nen. Gleichzeit­ig sollte das Einverstän­dnis festgehalt­en werden, dass die Einbauten nach Ablauf der Mietzeit in der Wohnung verbleiben können oder dass bauliche Veränderun­gen nicht zurückgeba­ut werden müssen. Bei teureren Modernisie­rungen sollte auch vereinbart werden, dass Mieter beim Auszug einen Restwert erstattet bekommen. (dpa)

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