Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wer zukünftig bei Städtepartnerschaften was zahlt
In Meckenbeuren gibt es eine neue Richtlinie – Wer Besuche aus eigener Tasche finanzieren muss und wer nicht
- Gegenseitige Besuche fördern eine Städtepartnerschaft. Welchen Zuschuss es dafür von der Gemeinde Meckenbeuren geben könnte, regelt eine neue Richtlinie, die der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat.
In Meckenbeurens sächsische Partnergemeinde Neustadt reisen am Freitag, 23.Juni, acht Gemeinderäte, Vertreter des Kulturkreises und der Goißbockfamilie zusammen mit sechs Hobbykünstlern und Begleitung. In Neustadt findet dann unter anderem wieder eine Hobbykünstlerausstellung statt.
„Der Bus kostet 20 Prozent mehr als noch vor drei Jahren“, schildert Harald Aßfalg vom Kulturkreis, der zusammen mit seiner Frau Silvia die Reise in die Partnerstadt organisiert hat. Er freut sich über die Aktualisierung im Regelwerk. Allerdings: Bei dieser Fahrt greift das Ganze noch nicht.
Denn obwohl die jetzt beschlossene neue Richtlinie seit Anfang dieses Monats in Kraft ist, wurden die Zuschüsse für die anstehende Fahrt in die Partnergemeinde noch nach den alten Regeln besprochen. Die stammten indes noch aus dem Jahr 2004.
Schon 30 Jahre währt die Partnerschaft mit Kehlen Luxemburg. Verbindungsglied sind hier die Musikkapellen. Das Partnerorchester kam im Mai 2022, um das zu feiern. Auch der Musikverein Meckenbeuren pflegt Kapellen-Partnerschaften: zum Beispiel mit den Musikern aus Keispelt-Meispelt (Luxemburg) und den Tisis-Tosters (Feldkirch). Deren Vertreter reisten in diesem Jahr zum hundertjährigen Jubiläum des Musikvereins nach Meckenbeuren.
Die neue Richtlinie unterscheidet genau danach, wer zur Pf lege der Partnerschaft verreist oder Meckenbeuren besucht: Für offizielle Delegationen werden die Reisekosten per Bus und Bahn und die Kosten eines Mittelklassehotels voll übernommen. Das ist etwa der Fall, wenn Gemeinderäte, Mitglieder des Partnerschaftsausschusses oder Musikkapellen mit Spielauftrag reisen. Mitreisende Partner der Delegierten
müssen hingegen selbst zahlen. Und für Vereine, Schulen und Jugendgruppen werden höchstens 50 Prozent der Fahrtkosten übernommen. Für Jugendliche gibt es außerdem 50 Prozent Zuschuss
zum Bett in der Jugendherberge. Für Vereine gibt es laut Richtlinie dagegen keine Übernachtungskosten. Bei Gästen aus den Partnergemeinden ist die Richtlinie ähnlich aufgebaut.
Wenn offizielle Delegationen und eingeladene Gäste aus Meckenbeuren und den Partnergemeinden zu einem besonderen Anlass anreisen, gibt es einmalig maximal 15 Euro Bewirtungskostenzuschuss.
Für anreisende Jugendgruppen werden bei Verfügbarkeit Sammelunterkünfte in Hallen oder Schulen zur Verfügung gestellt.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: „In besonders begründeten Einzelfällen liegt die Förderung im Ermessen des Partnerschaftskomitees“, verrät die neue Richtlinie – oder beim Bürgermeister, wenn es eilt. Eine Förderung für offizielle Delegationen bewilligt ohnehin der Bürgermeister. Sie hat laut Richtlinie Vorrang vor anderen Anträgen.
Grundsätzlich gilt, dass das Budget für die Förderung der Partnerschaften von der Haushaltslage abhängt, es nur Zuschüsse gibt, wenn mindestens sechs Monate vorher ein entsprechender Förderantrag bei der Gemeindeverwaltung einging (nur ein Antrag pro Jahr) und das Besuchsprogramm keinen privaten Charakter hat.
Reisende müssen die Partnerschaftspflege erst mal vorfinanzieren. Geld gibt es erst nach Abgabe aller Belege. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.