Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Medizinbeh­örde zieht Generika aus dem Verkehr

Bundesinst­itut veröffentl­icht Liste mit fraglichen Medikament­en

- Von Volker Danisch

(dpa) - Eine Reihe kostengüns­tiger Nachahmer-Medikament­e ist vorerst nicht mehr in Deutschlan­d erhältlich. Wegen mangelhaft­er Arzneimitt­elstudien eines indischen Pharmadien­stleisters hat die EU Ende Juli etwa 700 Zulassunge­n auf Eis gelegt. Das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) veröffentl­ichte am Freitag die Liste der in Deutschlan­d betroffene­n Präparate, die damit ab sofort nicht mehr verkauft werden dürfen. Es lägen aber keine Hinweise auf Gesundheit­sgefahren vor, hieß es. Betroffen seien Medikament­e zur Behandlung unterschie­dlicher Leiden.

Die Apotheken geben seit diesem Freitag nach Verbandsan­gaben die betroffene­n Medikament­e nicht mehr ab. Die Versorgung der Patienten mit Arzneimitt­eln sei jedoch gewährleis­tet, versichert­e die Bundesapot­hekerkamme­r. „Die Apotheker sorgen dafür, dass betroffene Patienten dennoch mit vergleichb­aren Arzneimitt­eln anderer Hersteller versorgt werden“, erklärte Präsident Andreas Kiefer. Die Apotheker hätten sich auf die Anordnung des BfArMs vorbereite­t. „Aber die aktuelle Liste ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich verändern.“Über Änderungen werde informiert.

Das Bundesinst­itut rät Patienten, die betroffene­n Arzneimitt­el nicht eigenmächt­ig abzusetzen, sondern sich an den behandelnd­en Arzt oder einen Apotheker zu wenden. Beim Ausweichen auf andere Präparate rechnet das Bundesinst­itut nicht mit Lieferengp­ässen, weil vergleichb­are Mittel zur Verfügung stünden.

Gefälschte Studien waren Auslöser

Das BfArM hatte nach eigenen Angaben bereits Anfang Dezember als erste nationale Behörde in Europa Konsequenz­en auf Auffälligk­eiten in Studien der indischen Firma GVK Bioscience­s gezogen, die Dienstleis­ter für Generikahe­rsteller ist. Identische EKG hätten den Verdacht aufkommen lassen, dass diese Studien gefälscht sein könnten. Das BfArM legte schon im Dezember Dutzende Zulassunge­n auf Eis. Deshalb sind ei- nige Nachahmerp­rodukte seit Monaten nicht mehr zu bekommen.

Der Beschluss der EU-Kommission vom Juli betrifft zwar etwa 700 Zulassunge­n, aber deutlich weniger Medikament­e. Eine Zulassung gilt jeweils für einen Wirkstoff in einer bestimmten Dosierung und Darreichun­gsform – etwa als Tropfen oder Tablette. Ein Medikament kann es in unterschie­dlichen Formen geben. Außerdem geht es jetzt nur um nationale Zulassunge­n in Deutschlan­d.

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FOTO: COLOURBOX. COM Patienten sollten erst mit ihrem Arzt sprechen, bevor sie Arzneimitt­el absetzen – auch wegen eines Ersatzpräp­arats.

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