Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Aktenzeichen XY: Bedenken wegen Hautfarbe
ZDF zeigt Beitrag über mutmaßlichen schwarzen Vergewaltiger nun doch
(dpa) - Die ZDF-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“wird trotz erster Bedenken der Produzenten einen Beitrag über einen mutmaßlichen Vergewaltiger mit dunkler Hautfarbe bringen. Das ZDF teilte am Freitag mit, der Fall einer Vergewaltigung in Dortmund im vergangenen Jahr werde nun doch wie ursprünglich geplant am 2. September in der Sendung vorkommen.
Die Produktionsfirma Securitel bestätigte am Freitag, dass sie den Beitrag zunächst nicht senden wollte. Die Dortmunder „Ruhr Nachrichten“hatten zuvor berichtet, Redaktionsleiterin Ina-Maria Reize-Wildemann habe dies mit aktueller Stimmungsmache gegen Flüchtlinge begründet. „Wir wollen kein Öl ins Feuer gießen und keine schlechte Stimmung befördern. Das haben diese Menschen nicht verdient“, zitierte die Zeitung Reize-Wildemann.
Nach ZDF-Angaben korrigierten Redaktion und Produktionsfirma inzwischen diese Entscheidung. Die Dortmunder Polizei hatte bedauert, dass der Beitrag nicht ausgestrahlt werden sollte. Die Ermittlungen hätten aus ihrer Sicht nicht weitergetrieben werden können. Aber: „Wir haben nicht die Absicht, die Entscheidung einer Redaktion zu beeinflussen“, betonte eine Polizeisprecherin am Freitag, bevor klar wurde, dass der Beitrag doch läuft. Den Fahndungsaufruf mit Fotos des Verdächtigen von einer Überwachungskamera in einer S-Bahn halten die Beamten für gerechtfertigt. Der Mann war von Zeugen identifiziert worden. „Erst wenn alle Ermittlungs- methoden ausgeschöpft sind, greifen wir zu diesem Mittel der Öffentlichkeitsfahndung.“
Der mutmaßliche Täter soll die 21-jährige Frau am 29. März 2014 in der Nähe der S-Bahn-Station Dortmund-Huckarde vergewaltigt haben. Zwei Tage später schrieb die Polizei in einer ersten Mitteilung über den Mann: „Sehr dunkle Hautfarbe, beschrieben als ‚Schwarzafrikaner‘“.
Presserat macht klare Vorgaben
Der Deutsche Presserat gibt zumindest Print-Journalisten in diesem Kontext eine Linie vor. „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, heißt es im Kodex. Diese Abwägung gehört zum journalistischen Alltag. Doch dass ein Thema wegen möglicher Diskriminierung ganz wegfällt, ist ungewöhnlich.
In Redaktionen ist das Stimmungsbild geteilt. Manche finden die Vorgaben des Presserates zu restriktiv, anderen gehen sie nicht weit genug. 126 Beschwerden zum Thema Diskriminierung erreichten im vergangenen Jahr den Presserat als Selbstkontrollorgan der Zeitungen und Zeitschriften. Das Gremium sprach 2014 zum Thema Diskriminierung zwei Rügen, zwei Missbilligungen und neun Hinweise aus.