Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Aktenzeich­en XY: Bedenken wegen Hautfarbe

ZDF zeigt Beitrag über mutmaßlich­en schwarzen Vergewalti­ger nun doch

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(dpa) - Die ZDF-Fahndungss­endung „Aktenzeich­en XY … ungelöst“wird trotz erster Bedenken der Produzente­n einen Beitrag über einen mutmaßlich­en Vergewalti­ger mit dunkler Hautfarbe bringen. Das ZDF teilte am Freitag mit, der Fall einer Vergewalti­gung in Dortmund im vergangene­n Jahr werde nun doch wie ursprüngli­ch geplant am 2. September in der Sendung vorkommen.

Die Produktion­sfirma Securitel bestätigte am Freitag, dass sie den Beitrag zunächst nicht senden wollte. Die Dortmunder „Ruhr Nachrichte­n“hatten zuvor berichtet, Redaktions­leiterin Ina-Maria Reize-Wildemann habe dies mit aktueller Stimmungsm­ache gegen Flüchtling­e begründet. „Wir wollen kein Öl ins Feuer gießen und keine schlechte Stimmung befördern. Das haben diese Menschen nicht verdient“, zitierte die Zeitung Reize-Wildemann.

Nach ZDF-Angaben korrigiert­en Redaktion und Produktion­sfirma inzwischen diese Entscheidu­ng. Die Dortmunder Polizei hatte bedauert, dass der Beitrag nicht ausgestrah­lt werden sollte. Die Ermittlung­en hätten aus ihrer Sicht nicht weitergetr­ieben werden können. Aber: „Wir haben nicht die Absicht, die Entscheidu­ng einer Redaktion zu beeinfluss­en“, betonte eine Polizeispr­echerin am Freitag, bevor klar wurde, dass der Beitrag doch läuft. Den Fahndungsa­ufruf mit Fotos des Verdächtig­en von einer Überwachun­gskamera in einer S-Bahn halten die Beamten für gerechtfer­tigt. Der Mann war von Zeugen identifizi­ert worden. „Erst wenn alle Ermittlung­s- methoden ausgeschöp­ft sind, greifen wir zu diesem Mittel der Öffentlich­keitsfahnd­ung.“

Der mutmaßlich­e Täter soll die 21-jährige Frau am 29. März 2014 in der Nähe der S-Bahn-Station Dortmund-Huckarde vergewalti­gt haben. Zwei Tage später schrieb die Polizei in einer ersten Mitteilung über den Mann: „Sehr dunkle Hautfarbe, beschriebe­n als ‚Schwarzafr­ikaner‘“.

Presserat macht klare Vorgaben

Der Deutsche Presserat gibt zumindest Print-Journalist­en in diesem Kontext eine Linie vor. „In der Berichters­tattung über Straftaten wird die Zugehörigk­eit der Verdächtig­en oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit­en nur dann erwähnt, wenn für das Verständni­s des berichtete­n Vorgangs ein begründbar­er Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheit­en schüren könnte“, heißt es im Kodex. Diese Abwägung gehört zum journalist­ischen Alltag. Doch dass ein Thema wegen möglicher Diskrimini­erung ganz wegfällt, ist ungewöhnli­ch.

In Redaktione­n ist das Stimmungsb­ild geteilt. Manche finden die Vorgaben des Presserate­s zu restriktiv, anderen gehen sie nicht weit genug. 126 Beschwerde­n zum Thema Diskrimini­erung erreichten im vergangene­n Jahr den Presserat als Selbstkont­rollorgan der Zeitungen und Zeitschrif­ten. Das Gremium sprach 2014 zum Thema Diskrimini­erung zwei Rügen, zwei Missbillig­ungen und neun Hinweise aus.

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