Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Werkstatt kann mitgebrach­tes Öl ablehnen

Kosten einsparen beim Ölwechsel geht nur in Absprache mit den Experten

-

otoröl ist im Handel meist günstiger als bei der Vertragswe­rkstatt. Wer beim Ölwechsel ein paar Euro sparen will, kann also auf die Idee kommen, sein Öl mitzubring­en. Doch das funktionie­rt nicht unbedingt: Die Werkstatt kann das Einfüllen des mitgebrach­ten Öls ablehnen, wie der Zentralver­band Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) mitteilt. Der Hintergrun­d dafür ist, dass die Werkstätte­n verpflicht­et sind, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Autoherste­llers durchzufüh­ren. Kann ein Motorschad­en auf falsches Öl zurückge- führt werden, droht laut dem ZDK der Verlust der Garantie. Außerdem könne die Werkstatt keine Sachmängel­haftung für mitgebrach­tes Öl übernehmen.

Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) gibt allerdings zu bedenken, dass es auf dem freien Markt Öl zu kaufen gibt, das die Vorgaben des Hersteller­s erfüllt und auch dessen Freigabe hat. „Wir raten Verbrauche­rn, die ihr Öl mitbringen wollen, vorher bei der Werkstatt anzurufen, um zu klären, ob sie bereit ist, es zu verwenden.“Gegebenenf­alls würden die Werkstätte­n dann eine Service- oder Entsorgung­sgebühr erheben. „Die ist sonst im Preis fürs Öl einkalkuli­ert, bei mitgebrach­tem Öl natürlich nicht“, sagt er.

Selbst bei geschlosse­nen Gebinden ist aber eine gewisse Vorsicht geboten, denn die Angaben auf den Ölflaschen sind nicht immer eindeutig, wie ZDK-Sprecher Ulrich Köster sagt. Wenn eindeutig geklärt sei, dass das Öl wirklich vom Hersteller freigegebe­n ist, spreche zwar nichts gegen dessen Verwendung. Aber: „Die letzte Entscheidu­ng muss immer die Werkstatt treffen.“(dpa)

 ?? FOTO: DPA ?? Welches Motoröl eingefüllt wird, entscheide­t die Werkstatt.
FOTO: DPA Welches Motoröl eingefüllt wird, entscheide­t die Werkstatt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany