Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Das Asylpaket II
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das zweite Asylpaket beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen im Überblick:
Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen dort schnelle Verfahren angewendet werden mit dem Ziel, abgelehnte Antragsteller zügig zurückzuschicken. Bis zu fünf dieser Zentren soll es geben. Für die Asylsuchenden soll dort eine
gelten. In einem eigenen Gesetzentwurf werden die Maghreb- Staaten Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste der aufgenommen.
Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für
strebt die Bundesregierung auf europäischer Ebene an. Vereinbart ist bislang nur, 160 000 Flüchtlinge zu verteilen, was in der Praxis aber stockt. 20 000 davon sollen aus den Nachbarstaaten Syrien geholt werden. Schärfere Regeln bei der
Künftig sollen nur noch schwere Krankheiten, wenn etwa Lebensgefahr droht, eine Abschiebung verhindern.
an Integrationskursen: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ( CDU) hat sich mit der Forderung durchgesetzt, von Flüchtlingen eine Eigenbeteiligung für Integrationskurse zu verlangen.
Flüchtlinge, die eine Ausbildung in Deutschland angefangen haben, sollen eine Garantie dafür erhalten, diese auch beenden und danach zwei Jahre arbeiten zu können. Dies soll laut Vizekanzler Sigmar Gabriel unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten und sowohl den Azubis als auch den Unternehmen Planungssicherheit geben. ( dpa)