Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kabinett beschließt neue Steueranre­ize für Wohnungsba­u

Gesetzentw­urf sieht befristete Sonderabsc­hreibungen vor

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- Die Bundesregi­erung will mit einer neuen Sonderabsc­hreibung den Wohnungsma­rkt ankurbeln. „Für viele Menschen in den Ballungsge­bieten wird es immer schwierige­r, bezahlbare Wohnungen zu finden. Mit dem Zustrom der Flüchtling­e ist die Herausford­erung noch einmal größer geworden“, erklärte Bundesbaum­inisterin Barbara Hendricks (SPD) am Mittwoch. Fragen und Antworten zum Neubaubeda­rf und den Regierungs­plänen.

Wie viele Wohnungen fehlen in Deutschlan­d?

Die Regierung beziffert den Bedarf auf mindestens 350 000 neue Wohnungen pro Jahr. Nach Schätzunge­n sind im vergangene­n Jahr rund 260 000 Wohnungen fertiggest­ellt worden. Die Mieten in Deutschlan­ds Metropolen und Universitä­tsstädten waren in den letzten Jahren überdurchs­chnittlich stark gestiegen. Zwischen 2011 und 2014 habe es bei Erst- und Wiederverm­ietungen von Wohnungen im Schnitt einen jährlichen Anstieg um 3,4 Prozent gegeben, so die Bundesregi­erung.

Wie funktionie­rt der neue Steueranre­iz für Bauherren?

Die Sonderabsc­hreibung soll für Wohnungen gelten, für die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ein Bauantrag gestellt wird. Abgeschrie­ben werden können im ersten und zwei Jahr jeweils bis zu zehn Prozent der Baukosten, im dritten Jahr bis zu neun Prozent. Die abschreibu­ngsfähigen Kosten werden jedoch auf 2000 Euro je Quadratmet­er Wohnfläche begrenzt. Überschrei­ten die Baukosten die Schwelle von 2000 Euro pro Quadratmet­er bis zu einer Höhe von maximal 3000 Euro pro Quadratmet­er, so dürfen maximal 2000 Euro geltend gemacht werden. Wohnungen, die noch teurer sind, werden durch die Sonderabsc­hreibung nicht begünstigt, heißt es aus dem Bauministe­rium.

Kann der Steuervort­eil in ganz Deutschlan­d genutzt werden?

„Die Sonderabsc­hreibung soll nicht flächendec­kend, sondern nur in Gebieten mit angespannt­en Wohnungsmä­rkten gelten“, heißt es im Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung. Zu den Fördergebi­eten zählen Gemeinden, deren Mietniveau um mindestens fünf Prozent oberhalb des Bundesdurc­hschnitts liegt. Die Sonderabsc­hreibung soll auch in Gebieten genutzt werden können, in denen die Mietpreisb­remse oder die abgesenkte Kappungsgr­enze für Mieterhöhu­ngen gilt. Zusätzlich sollen die Länder weitere Fördergebi­ete ausweisen können. Die begünstigt­en Flächen müssen laut Entwurf mindestens zehn Jahre nach Fertigstel­lung zur Vermietung genutzt werden.

Wie teuer ist die Sonderabsc­hreibung für die Finanzmini­ster?

Laut Entwurf werden sich die Kosten bis 2020 auf 2,15 Milliarden Euro belaufen. Auf den Bund kommen laut Entwurf voraussich­tlich Einnahmeau­sfälle von 875 Millionen Euro zu. Die Mindereinn­ahmen für die Länder werden auf 810 Millionen Euro beziffert und für die Kommunen auf 465 Millionen Euro.

Was sagen Kritiker?

Die neuen steuerlich­en Anreize für den Wohnungsba­u seien ein „2,15Milliard­en-Euro-Geschenk“an Bauherren und Investoren. „Ob durch diese Sonderabsc­hreibung aber jemals Wohnungen mit bezahlbare­n Mieten entstehen, ist in keinster Weise sichergest­ellt“, heißt es beim Deutschen Mieterbund. Kritiker der neuen Regierungs­pläne fordern höhere Ausgaben für den sozialen Wohnungsau­sbau.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Für Bauherren gewährt Finanzmini­ster Wolfgang Schäuble ( CDU) Steuervort­eile in Milliarden­höhe.

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