Schwäbische Zeitung (Laupheim)
93-Jähriger ehemaliger SS-Wachmann vor Gericht
(AFP) - Wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 1075 Fällen muss sich voraussichtlich ab April ein 93-jähriger mutmaßlicher früherer SS-Wachmann des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau vor dem Landgericht Hanau verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, von November 1942 bis Juni 1943 als Mitglied des sogenannten SS-Totenkopfsturmbanns in dem größten der NSKonzentrations- und Vernichtungslager tätig gewesen zu sein. Dabei soll er einen Beitrag zur Ermordung der Menschen geleistet haben.
Uni beendet Promotion wegen Bekenntnis zu IS
(AFP) - Die TU Darmstadt hat das Promotionsverfahren des 35-jährigen Doktoranden beendet, der nach Sympathiebekundungen für die Dschihadistenorganisation Islamischer Staat (IS) in einem Video festgenommen worden war. Der Promotionsausschuss des Fachbereichs Mathematik habe das Verfahren mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt, teilte die Universität am Freitag mit.
3500 Euro Strafe wegen Fremdenhetze auf Facebook
(dpa) - Weil er fremdenfeindliche Hetze auf Facebook verbreitet hat, muss ein Berliner eine Geldstrafe von 3500 Euro zahlen. Der 45-Jährige sei der Volksverhetzung schuldig, befand ein Amtsgericht am Freitag. Der Familienvater habe ein Video mit einem „abscheulichen, menschenverachtenden“Liedtext über Facebook für andere Internetnutzer wahrnehmbar veröffentlicht. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe das Video zufällig im Internet entdeckt und sich „nichts dabei gedacht“.
Gericht lehnt weiteren Verteidiger für Zschäpe ab
(dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt. Das Oberlandesgericht München lehnte einen Antrag Zschäpes ab. Der Beschluss wurde am Freitag an die Prozessbeteiligten verschickt und liegt der Deutschen PresseAgentur vor. Im NSU-Prozess wird Zschäpe bereits von vier Pflichtverteidigern vertreten, mit dreien hat sie sich überworfen.