Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Messerattacke : Mann muss in die Psychiatrie
23-Jähriger griff nachts Passanten in der Fußgängerzone an: Drei Jahre Behandlung in geschlossener Abteilung
(sz) - Für drei Jahre wird ein 23jähriger Ulmer in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen. Das hat das Schwurgericht Ulm nach zweitägiger Verhandlung angeordnet. Angeklagt war der Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft bereits bei Prozessbeginn in der Anklageerhebung betont, dass der Mann aufgrund einer Persönlichkeitsstörung nicht schuldfähig sei, aber eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, sodass er in eine Klinik eingewiesen und behandelt werden müsse.
Das Problem Nummer eins seit frühester Jugend war die Alkoholabhängigkeit des Mannes, der nach mehrfachem schulischen Versagen zum schwarzen Schaf der Familie wurde.
Am Tag der Tat im August vorigen Jahres hatte er sich den ganzen Tag, wie er sagte, „voll laufen lassen“und trieb sich in diesem Zustand am Abend in der Ulmer Innenstadt bis weit in die Nacht herum.
Nur verschwommen konnte er sich daran erinnern, was dann in der Morgendämmerung in der Hirschstraße geschah, wo er sich volltrunken auf einer kleinen Brüstung niedergelassen hatte. Umso genauer wusste dies hingegen noch ein junger Mann, der sich damals mit seinen zwei Kumpels nach einem Discobesuch in der Hirschstraße auf dem Heimweg befand. Zunächst hörte er eine laute Stimme: „Lasst mich in Ruhe!“Dann tauchte vor ihm ein Mann mit weit aufgerissenen Augen und einem Messer in der Hand auf. Den mit voller Wucht ausgeführten Klingenstoß in Richtung Brust konnte das Opfer durch eine blitzschnelle Drehbewegung abwenden, sodass es nur leicht verletzt wurde. Nach dieser misslungenen Messerattacke ohne Grund gelang es den drei Männern, den Täter zu überwältigen, der später zum Notarzt sagte, dass er „töten wollte“.
Bei dem Urteil folgte das Schwurgericht den Anträgen auf Schuldunfähigkeit der Staatsanwaltschaft und Verteidigung und berief sich auf den psychiatrischen Gutachter.