Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Fünf Jahre Haft wegen Mordversuchs in Kneipe
Prozess: Ein 33-Jähriger prügelte nach einem Zechgelage mit einer Holzlatte auf einen schlafenden Gast ein
ULM - Einen Einblick in die Alkoholikerund Drogenszene im Alb-Donau-Kreis gewährte ein dreitägiger Prozess vor dem Schwurgericht Ulm, der jetzt zu Ende gegangen ist. Ein 33-jähriger Mann ist wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte im September in einer Kneipe seines Heimatortes im Alb-Donau-Kreis morgens um 5.45 Uhr mit einer Holzlatte mit herausragenden Metallschrauben auf einen schlafenden Gast mit Tötungsabsicht 19 Mal eingedroschen. Das Motiv konnte in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden.
Eine Sperrstunde ist für den Wirt offenbar ein Fremdwort, denn der schlafende Gast war nicht der einzige im Lokal. Die Freundin des späteren Opfers war bei dem vorangegangenen Umtrunk ebenso dabei wie ein weiterer Mann, der nach Alkoholgenuss gegen 4.30 Uhr kollabierte. Dabei kam es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und einem 42-jährigen Gast und dessen Freundin, die er an den Haaren gerissen haben soll. Der mutmaßliche Grund: Die Frau habe, warum auch immer, sein Fahrrad versteckt, was von der Staatsanwaltschaft als zusätzliches Motiv für die spätere Tat gewertet wurde. Nach der in der Hauptsache verbalen Auseinandersetzung beruhigte sich offenbar die Runde, denn der Zechkumpan legte sich zum Schlafen auf einer Kneipenbank hin. Er wollte so auf diese Weise abwarten, bis der heftige Regen draußen aufhörte. Um 5.45 Uhr wurde er dann brutal durch Schläge mit einer Holzlatte geweckt. Insgesamt 19 Hiebe gingen auf ihn nieder. Das geschah, wie sich das Gericht per Videoaufnahme überzeugen konnte, mit einer solchen Wucht, dass die Anklage dem Täter eine heimtückische Tötungsabsicht unterstellte. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur und ein Hämatom am Kopf sowie Frakturen des linken Arms und der Hand, mit der er sich gegen die Schläge schützte, um Schlimmeres zu vermeiden. Zehn Tage stationärer Aufenthalt im Krankenhaus waren die Folge. Noch heute leidet der 42-Jährige, der zur Tatzeit 1,25 Promille Blutalkohol aufwies, an Kopfschmerzen und einer eingeschränkten Beweglichkeit der einen Hand.
Den Täter fand die Polizei wenige Stunden später bei einem Freund. In seiner eigenen Wohnung entdeckten die Beamten kurz danach eine stattliche Marihuana-Aufzucht. Der 33Jährige bestritt die Anklagepunkte und schilderte den Verlauf in dieser Septembernacht so: Er habe dem Geschädigten nur eine Lektion erteilen wollen, weil er sein Fahrrad gestohlen habe. Nie und nimmer habe er eine Tötungsabsicht gehabt. Das Schwurgericht nahm dem Angeklagten diese Behauptung nicht ab. Mit einem solchen Gewaltakt gegen einen schlafenden Menschen habe der Angeklagte in Mordabsicht gehandelt.
Es habe für den Geschädigten Lebensgefahr bestanden, betonte der Vorsitzende Richter. Mit fünf Jahren Haft blieb das Gericht zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung beantragt. Schließlich sei der Angeklagte nicht vorbestraft gewesen.