Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Richter dringen auf gütliche Einigung
Worauf sich klagende Arbeitnehmer einstellen müssen
Den Arbeitgeber zu verklagen, klingt ziemlich nervenaufreibend. Und doch gibt es dafür gute Gründe – etwa eine ungerechtfertigte Kündigung oder unzulässig wenig Gehalt. Das müssen Arbeitnehmer in einem solchen Fall wissen:
Fristen: Wer sich zum Beispiel gegen eine Kündigung wehren möchte, muss das spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun. „Bei anderen Ansprüchen habe ich in der Regel mehr Zeit“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag kann sich lohnen: Dort sind eventuell Ausschlussfristen festgehalten.
Kosten: In der ersten Instanz muss jeder selbst für die Anwaltskosten aufkommen – sie müssen nicht, wie sonst üblich, von der unterliegenden Seite erstattet werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für weitere Kosten wie beispielsweise für einen Sachverständigen.
Verlauf: Bei Verfahren im Arbeitsrecht gibt es zunächst einen Gütetermin. „Dort werden regelmäßig Vergleichsverhandlungen geführt“, erklärt Bredereck. Hat das keinen Erfolg, gibt es einen Termin vor der Kammer. Neben dem Arbeitsrichter sind zwei ehrenamtliche Beisitzer anwesend – je ein Vertreter der Arbeitnehmerund der Arbeitgeberseite. Auch dort kann es noch zu einer Einigung kommen.
Berufung: Nach einem Urteil ist eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich. „In der Regel wird sich spätestens dort geeinigt, weil man jetzt ja auch noch die Einschätzung des Berufungsrichters hat“, so Bredereck. Eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Das ist etwa der Fall, wenn die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist. Das Bundesarbeitsgericht überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler. Eine neue Beweisaufnahme ist in der Regel nicht möglich.
Dauer: Im Arbeitsgerichtsgesetz heißt es: „Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen.“Regelmäßig dringe das Gericht auf eine Einigung der beiden Parteien, so Bredereck. Bei einem Streit durch alle Instanzen könne es aber auch schnell mal fünf Jahre dauern bis zum finalen Urteil. (dpa)