Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Keine unechte Teilortswahl mehr in Sießen
Gemeinderat Schwendi hat die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung aktualisiert
– Einstimmig hat der Schwendier Gemeinderat am Montag eine neue Hauptsatzung beschlossen. Die aktuelle Hauptsatzung, gewissermaßen das Verfassungsstatut der Gemeinde, datiert von 2008. Weil 2015 in Baden-Württemberg ein Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet wurde, ist jetzt eine gesetzeskonforme Anpassung erforderlich.
„Das ist keine große Sache“, erklärte Hauptamtsleiter Jürgen Lang, als er die Anpassung vorstellte. In der zehnseitigen neuen Hauptsatzung, die am 1. Mai in Kraft tritt, werden insbesondere die Zuständigkeiten, Beziehungen und Kompetenzen des Gemeinderats, der Ausschüsse, der Ortschaften, des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher geregelt. Gegenüber der alten Hauptsatzung gibt es vorwiegend redaktionelle Änderungen.
Die wichtigste Neuerung betrifft die unechte Teilortswahl bei der Ortschaftsratswahl in Sießen im Wald. Diese wird laut Hauptsatzung aufgehoben. Bereits im März dieses Jahres hatte der Sießener Ortschaftsrat der Aufhebung der unechten Teilortswahl ab der nächsten Ortschaftsratswahl im Jahre 2019 zugestimmt.
Bereits 27 Jahre alt ist die derzeit gültige Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schwendi. Auch hier hat sich das Ratsgremium am Montag einstimmig dafür ausgesprochen, die Geschäftsordnung (sie regelt im Detail, wie Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse abzulaufen haben) durch diverse Anpassungen auf den neuesten Stand zu bringen. Sie tritt ebenfalls am 1. Mai in Kraft.
Die aus Sicht der Verwaltung nennenswerten Änderungen erläuterte Jürgen Lang. Beispielsweise wurde in die neue Geschäftsordnung aufgenommen, dass künftig eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte verlangen kann, dass der Bürgermeister den Gemeinderat in Angelegenheiten der Gemeinde oder ihrer Verwaltung unterrichtet. Bisher stand dieses Recht den Fraktionen nicht zu, außerdem lag das bisherige Quorum bei einem Viertel der Räte.
Abgesenkt wurde das Quorum auch in einem anderen Fall. Ein Sechstel der Räte (bisher ein Viertel) ist künftig noch erforderlich für Anträge, die darauf zielen, einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Dieses Recht wird neu auch den Fraktionen zugesprochen.
Bezüglich der Bürgerfrageviertelstunde hat der Schwendier Gemeinderat an Altbewährtem festgehalten. Wie bisher soll die Fragestunde am Ende jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung den Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich mit – im Normalfall – zwei Fragen an den Rat oder die Verwaltung zu wenden. Begrenzt ist die Fragestunde auf 15 Minuten. In einer Muster-Geschäftsordnung war hier eine andere Vorgehensweise erwähnt. Demnach sollte die Bürgerfrageviertelstunde alle drei Monate jeweils zu Beginn einer Gemeinderatssitzung mit einer Dauer von maximal 60 Minuten eingeräumt werden. Diese Variante fand keine Aufnahme in die neue Geschäftsordnung für den Schwendier Gemeinderat. Die bisher praktizierte Regelung in Schwendi sei bürgerfreundlicher, betonte Bürgermeister Günther Karremann. Deshalb werde sie so belassen.