Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landratsamt warnt Waldbesitzer vor Aktionismus
Zuständigkeiten der Forstämter ändern sich vorerst nicht
(sz) - Der Forstverwaltung Baden-Württembergs stehen strukturelle Veränderungen bevor. Das Landratsamt Biberach rät den heimischen Waldbesitzern in einer Pressemitteilung jedoch, Ruhe zu bewahren.
Nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten viele Anfragen von Privatwaldbesitzern und von kommunaler Seite zu den aktuellen und zukünftigen Zuständigkeiten im Kreisforstamt aufgelaufen sind, stellt das Landratsamt klar:
Der Zuständigkeitsbereich des Städtischen Forstamts Biberach und des Kreisforstamts im Landratsamt bleiben bis auf Weiteres wie bisher.
Die seit Oktober 2015 eingerichtete kommunale Holzverkaufsstelle verkauft auch weiterhin alles Holz für die hier angesiedelten Betriebe (Gemeinden mit Waldbesitz von mehr als 100 Hektar). Der Klein-Privatwald (Fläche weniger als 100 Hektar) kann auch weiterhin sein Holz über das Kreisforstamt und die beiden Außenstellen in Riedlingen und Ochsenhausen verkaufen.
Die Revierleitungen und das Kreisforstamt beraten und betreuen auch weiterhin in allen forstlichen Fragen. Das Gleiche gilt im Zuständigkeitsbereich des Städtischen Forstamts Biberach.
Die neuen Strukturen in der Forstverwaltung werden gleichwohl auch Änderungen des Landeswaldgesetzes erforderlich machen. Doch auch hier gelten die aktuellen Bestimmungen bis auf weiteres. Sobald eine landesweite Konzeption vorliegt – wie die kommenden Veränderungen „aus einem Guss“bis 2019 umgesetzt werden sollen – wird das Landratsamt die Waldbesitzer zeitnah informieren, Gespräche mit den Kommunen führen und im Bedarfsfalle auch regionale und lokale Informationsveranstaltungen anbieten. In diesem Zusammenhang erhielt die Landkreisverwaltung vom Kreistag den Auftrag, Gedanken anzustellen, wie die künftige Struktur der Forstverwaltung im Landkreis Biberach aussehen könnte.