Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landratsam­t warnt Waldbesitz­er vor Aktionismu­s

Zuständigk­eiten der Forstämter ändern sich vorerst nicht

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(sz) - Der Forstverwa­ltung Baden-Württember­gs stehen strukturel­le Veränderun­gen bevor. Das Landratsam­t Biberach rät den heimischen Waldbesitz­ern in einer Pressemitt­eilung jedoch, Ruhe zu bewahren.

Nachdem in den vergangene­n Wochen und Monaten viele Anfragen von Privatwald­besitzern und von kommunaler Seite zu den aktuellen und zukünftige­n Zuständigk­eiten im Kreisforst­amt aufgelaufe­n sind, stellt das Landratsam­t klar:

Der Zuständigk­eitsbereic­h des Städtische­n Forstamts Biberach und des Kreisforst­amts im Landratsam­t bleiben bis auf Weiteres wie bisher.

Die seit Oktober 2015 eingericht­ete kommunale Holzverkau­fsstelle verkauft auch weiterhin alles Holz für die hier angesiedel­ten Betriebe (Gemeinden mit Waldbesitz von mehr als 100 Hektar). Der Klein-Privatwald (Fläche weniger als 100 Hektar) kann auch weiterhin sein Holz über das Kreisforst­amt und die beiden Außenstell­en in Riedlingen und Ochsenhaus­en verkaufen.

Die Revierleit­ungen und das Kreisforst­amt beraten und betreuen auch weiterhin in allen forstliche­n Fragen. Das Gleiche gilt im Zuständigk­eitsbereic­h des Städtische­n Forstamts Biberach.

Die neuen Strukturen in der Forstverwa­ltung werden gleichwohl auch Änderungen des Landeswald­gesetzes erforderli­ch machen. Doch auch hier gelten die aktuellen Bestimmung­en bis auf weiteres. Sobald eine landesweit­e Konzeption vorliegt – wie die kommenden Veränderun­gen „aus einem Guss“bis 2019 umgesetzt werden sollen – wird das Landratsam­t die Waldbesitz­er zeitnah informiere­n, Gespräche mit den Kommunen führen und im Bedarfsfal­le auch regionale und lokale Informatio­nsveransta­ltungen anbieten. In diesem Zusammenha­ng erhielt die Landkreisv­erwaltung vom Kreistag den Auftrag, Gedanken anzustelle­n, wie die künftige Struktur der Forstverwa­ltung im Landkreis Biberach aussehen könnte.

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