Schwäbische Zeitung (Laupheim)
BGH bestätigt Freispruch für Transplantationsmediziner
LEIPZIG (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Arztes im Göttinger Transplantationsskandal bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen, das eine Verurteilung des angesehenen Transplantationsmediziners wegen versuchten Totschlags gefordert hatte. Durch Manipulationen medizinischer Daten hatte der Arzt seine Patienten auf den Wartelisten für eine Spenderleber nach oben gebracht. Schon das Göttinger Gericht hatte die Manipulationen als moralisch verwerflich gebrandmarkt. Auch der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats, Günther Sander, sagte: „Ein solches Verhalten findet der Senat unerträglich.“Da ähnliche Mauscheleien an anderen Transplantationszentren bekannt wurden, habe man den Eindruck, „einen systematischen Missbrauch zu erleben“, sagte Sander. „Das empfinden wir als Katastrophe für die deutsche Medizin.“Strafrechtlich sei der Göttinger Mediziner aber nicht zu belangen. Er habe nicht mit einem Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz gehandelt. (Az.: 5 StR 20/16)