Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Frau kauft mit Falschgeld in Ulmer Geschäften ein
Um ihre Schulden zu bezahlen, lässt sich eine 49-Jährige auf einen fatalen Deal ein - Das bringt sie vor Gericht
- Mit einem blauen Auge davon gekommen ist eine 49-jährige Allgäuerin, die in Ulm und um Ulm herum 50-Euro-Blüten in Umlauf gebracht hat. Das Ulmer Schöffengericht hat die Mutter von zwei Kindern zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Haarscharf ist die kriminell gewordene Frau an einem Gefängnisaufenthalt vorbeigeschrammt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Die alleinerziehende Mutter war in finanzielle Schieflage geraten, als sie ihren Job als Hotelfachfrau verloren hatte. Mit Gelegenheitsjobs in der Gastronomie hielt sie sich über Wasser. Ein Berg von Schulden häufte sich an. In ihrer Not wandte sie sich an einen Bekannten, der ihr ein Darlehen zum Überleben gab. Als die Frau das Geld nicht zurückgeben konnte, machte er ihr einen folgenschweren Vorschlag. Sie könne Falschgeld in Umlauf bringen und mit dem Gewinn die Schulden abstottern.
Insgesamt gab er ihr 3000 gefälschte Banknoten à 50 Euro. Die Experten des Landeskriminalamtes meinten vor Gericht, es seien Blüten von guter Qualität gewesen. Ähnlich wie Bastian Pastewka in der Fernsehserie „Morgen hör ich auf“brachte die Angeklagte nach und nach das Falschgeld in Umlauf und sich in die Bredouille.
Die Frau reiste nach Ulm und klapperte Apotheken, Bäckereien, Buchhandlungen und Einkaufszentren ab und kaufte jeweils Kleinigkeiten, um ihren Gewinn zu vergrößern. Für jede Euro-Blüte bekam sie echtes Geld zurück, von dem sie 25 Euro behalten durfte. Den Rest bekam der Bekannte aus Memmingen, der wegen Geldfälschung bereits verurteilt ist und eine langjährige Freiheitsstrafe absitzt.
In einigen Fällen setzte sie einen weiteren Bekannten ein, um die Blüten unter das Volk zu bringen. Auch er ist bereits verurteilt. Insgesamt 60 gefälschte Euroscheine, jeweils mit der gleichen Nummer brachte die Angeklagte unter das Volk.
In zwei Fällen bemerkte das Personal die Fälschungen, sodass die Angeklagte eigentlich vorgewarnt war. Trotzdem ging sie unverdrossen weiter auf Blütentour, um sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen, bevor sie aufflog und festgenommen wurde.
Die Taten zu leugnen, lohnte sich nicht, zumal ihre Falschgeldaktionen jeweils mit Kameras und Videos aufgenommen worden waren. So war sie von Anfang an voll geständig, was zur Entscheidung erheblich beitrug, eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Jetzt lebt die nicht vorbestrafte Frau nach Angaben des Gerichts in geordneten Verhältnissen bei ihren mittlerweile erwachsenen Kindern und ist nicht mehr rückfällig geworden, sodass nach Auffassung des Schöffengerichts ihre Sozialprognose günstig ist.