Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Eine Millimeterangelegenheit
161,5 Zentimeter große Frau klagt auf Aufnahme in den Polizeidienst
(dpa) - „ … und ich bin 1,5 Zentimeter zu klein.“Fast trotzig klingt Johanna Fee Dillmann auf dem dunklen Flur des ehrwürdigen Verwaltungsgerichts. Die junge Frau aus Krefeld möchte so gerne Polizistin werden. Aber es fehlen 15 Millimeter bis zur Mindestgröße – die Bewerberin wurde vom Auswahlverfahren für den Polizeidienst ausgeschlossen. Das will die 22-Jährige mit den langen, braunen Haaren nicht hinnehmen. Sie hat – wie vier weitere abgelehnte Bewerberinnen – am Dienstag mit Erfolg gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt.
Der Erlass des Landes über die Mindestgrößen für Polizeibewerber sei unwirksam, entschied die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts mit einer ungewöhnlichen Begründung: Durch die unterschiedlichen Größenvorgaben im Bewerbungsverfahren seien die Männer benachteiligt.
Im Erlass stehen als Mindestgröße für männliche Bewerber 1,68 und für Frauen 1,63 Meter. Die fünf Zentimeter mehr müssten Männer nur aufbieten, damit im Zuge der Gleichberechtigung die Zahl der männlichen Bewerber zugunsten der weiblichen verringert wird, befanden die Richter. Im Grundsatz sehe das Land nämlich 163 Zentimeter Körperlänge als ausreichend für Männer und Frauen im Polizeidienst an. Für eine Ausnahme vom Prinzip der Bestenauslese brauche es aber ein Gesetz statt eines Erlasses.
„Sie schließen die besseren Männer aus“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller zu den Vertretern des Landes und wies auf den Ausschluss geeigneter Bewerber von 1,67 Meter Größe hin. Die Praxis las- se unter Umständen auch fachlich weniger geeignete Frauen zum Polizeidienst zu, bemängelte der Richter. „Frauenförderung steht nicht über allem.“
Über mangelndes Interesse kann sich die Polizei in NRW nicht beklagen. Eine Rekordzahl von 9500 Bewerbungen gab es in diesem Jahr, berichtet der Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten. Zum 1. September werden 2300 angehende Polizisten eingestellt. Gefordert werden unter anderem Abitur, Englischkenntnisse und ein Sportabzeichen.
Auch in anderen Berufen verlangen Arbeitgeber bestimmte körperliche Voraussetzungen. Bei Lufthansa und Germanwings sollen Piloten zwischen 1,65 und 1,98 Meter groß sein sowie ein gutes Sehvermögen haben. Für Flugbegleiter gibt es eine Mindestgröße, die von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert. Bei der Polizei werden je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen an die Körpergröße gestellt: Die Polizei Baden-Württemberg etwa verlangt nur eine Mindestgröße von 1,60 Meter.
Um die Notwendigkeit einer Mindestkörpergröße zu beweisen, hat die nordrhein-westfälische Polizei sogar mit der Sporthochschule Köln Tests gemacht, etwa bei einer Autokontrolle: „Wenn aus einem Handschuhfach eine Knarre rausgeholt wird – mit 1,80 sieht man das sofort“, waren die Richter überzeugt. Dass eine Mindestgröße für den Polizisten nötig sei, daran zweifelte das Gericht nicht. Für die G20-Demonstrationen in Hamburg oder die Rettung von Menschen aus Unfallautos brauche es schon eine gewisse Statur. Das gelte auch für die Polizeiausrüstung: „22 Kilo sind bei einer kleinen Größe schon eine Belastung“, meint Verwaltungsrichter Müller.
Johanna Fee Dillmann fühlt sich durch das Urteil bestätigt, auch wenn es am Ende eher ein formaler Grund ist, der sie bei der Polizei wieder ins Spiel bringt. Das Land prüft das Urteil jetzt gründlich.