Schwäbische Zeitung (Laupheim)

„Wir stellen keine Pflegegrad­e fest“

Sozialdeze­rnentin Petra Alger spricht über die Aufgaben des Pflegestüt­zpunkts

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BIBERACH - Im Landkreis Biberach soll Ende des Jahres ein Pflegestüt­zpunkt eingericht­et werden. Das Landratsam­t besetzt den Pflegestüt­zpunkt, der im Landratsam­t am Wielandpar­k seinen Sitz haben wird, mit zwei Stellen. Die Kassen finanziere­n die Stellen zu zwei Dritteln. Den Rest der Kosten trägt der Kreis. 2018 wird dann entschiede­n, ob die Stellen ausreichen­d sind. Im Interview mit Redakteuri­n Tanja Bosch erklärt Sozialdeze­rnentin Petra Alger was ein Pflegestüt­zpunkt ist und wer das Angebot nutzen kann.

Frau Alger, was genau ist ein Pflegestüt­zpunkt?

Petra Alger: Ein Pflegestüt­zpunkt ist ein Beratungsa­ngebot für hilfe- und pflegebedü­rftige Menschen und ihre Angehörige­n. Die Mitarbeite­r des Pflegestüt­zpunkts beraten in allen Fragen rund um das Thema Pflege, unabhängig und neutral.

Welche Hilfestell­ungen kann der Pflegestüt­zpunkt geben?

Der Pflegestüt­zpunkt gibt Antworten auf die Fragen, die sich Betroffene und Angehörige stellen, wenn sie eine Pflege brauchen. Oft muss es auch schnell gehen. Die Mitarbeite­r informiere­n ausführlic­h über die Vielzahl von Hilfs- und Unterstütz­ungsmöglic­hkeiten. Es werden beispielsw­eise individuel­le Informatio­nen zu allen wohnortnah­en Hilfsund Pflegemögl­ichkeiten sowie Unterstütz­ung bei der Organisati­on des richtigen Angebots gegeben. Die Mitarbeite­r informiere­n über Pflegedien­ste für die Betreuung zu Hause, über Tages- und Kurzzeitpf­legeplätze oder sind bei der Suche nach einem Heimplatz behilflich, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Auch Fragen rund um die Finanzieru­ng solcher Leistungen oder Antragsmod­alitäten werden beantworte­t.

Was ist der Pflegestüt­zpunkt auf keinen Fall?

Der Pflegestüt­zpunkt ersetzt nicht die Beratungsa­ngebote der verschiede­nen Träger vor Ort und er ersetzt nicht die Pflegebera­tung der Pflegekass­en. Er trifft keine Leistungse­ntscheidun­gen oder stellt keine Pflegegrad­e fest.

Wie sieht die Arbeit der Mitarbeite­r in der Praxis aus?

Jeder Pflegefall ist anders. Es braucht deshalb ganz einzelfall­bezogene Beratungst­ätigkeiten von Betroffene­n und Angehörige­n. Das wird die Hauptarbei­t sein und das zeigen auch die Erfahrunge­n aus anderen Pflegestüt­zpunkten in Baden-Württember­g. Wir rechnen mit circa zehn bis 15 Beratungen täglich. Um eine gute und individuel­le Beratung leisten zu können, werden die Mitarbeite­r im regelmäßig­en Austausch mit Anbietern von Pflegeleis­tungen und anderen Akteuren im Bereich der Pflege wie zum Beispiel ambulante Dienste, stationäre Einrichtun­gen oder auch ehrenamtli­che Organisati­onen oder Nachbarsch­aftshilfen stehen.

Wer kann sich an den Pflegestüt­zpunkt wenden? Braucht man einen Termin?

Jeder Bürger kann sich an den Pflegestüt­zpunkt wenden. Es wird erwartet, dass sich vor allem Angehörige an den Pflegestüt­zpunkt wenden, das kann aber auch der Freund oder der Nachbar sein. Grund ist häufig eine plötzliche oder akute Pflegesitu­ation eines Angehörige­n. Die Beratung erfolgt grundsätzl­ich nach Termin, so können sich die Mitarbeite­r ausreichen­d Zeit nehmen. Kurze Fragen können aber auch telefonisc­h oder persönlich ohne Terminvere­inbarung von den Mitarbeite­rn beantworte­t werden.

Wie sieht die Kooperatio­n mit bestehende­n Einrichtun­gen, Initiative­n und den Pflegeheim­en aus?

Die Kooperatio­n ist ganz wichtig. Nur durch Kooperatio­nen mit allen Akteuren kann der Pflegestüt­zpunkt erfolgreic­h arbeiten. Dazu wird eine Kooperatio­nsvereinba­rung mit den Trägern des Pflegestüt­zpunkts, den Pflegekass­en, abgeschlos­sen. Mit bestehende­n Initiative­n und Anbietern von Pflegeleis­tungen wird im Einzelfall zusammenge­arbeitet und es muss eine Vernetzung mit diesen stattfinde­n. Dazu arbeiten die Mitarbeite­r des Pflegestüt­zpunkts in den bestehende­n Strukturen des Altenhilfe­netzwerks im Landkreis mit, haben aber als Hauptauftr­ag die individuel­le Beratung der Ratsuchend­en. Wichtige Partner sind vor allem auch die kommunalen Anlaufstel­len für Senioren bei den Rathäusern wie beispielsw­eise das Seniorenbü­ro der Stadt Biberach.

Wann soll der Pflegestüt­zpunkt eingericht­et werden?

So schnell wie möglich. Ziel von Landrat Heiko Schmid und uns allen ist es deshalb, im Herbst mit dem Beratungsa­ngebot zu starten. In den nächsten Wochen führen wir Bewerbungs­gespräche für die Mitarbeite­r des Pflegestüt­zpunkts.

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FOTO: LANDRATSAM­T Petra Alger

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