Schwäbische Zeitung (Laupheim)
„Laupheimer Hof“: Richter wollen in Bälde beraten
LAUPHEIM (ry) - Im Juli war Spatenstich für die Erweiterung des „Laupheimer Hofs“. „Noch im November“will die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG) über den Antrag zweier Anlieger beraten, die einen Baustopp erwirken wollen. Das sagte ein Gerichtssprecher der „Schwäbischen Zeitung“.
Der Antrag richtet sich gegen die Stadt Laupheim. Sie hat der Laupheimer Hof Hotelbau GmbH & Co. KG eine Baugenehmigung erteilt, die aktuell unverändert gültig ist, aber von Anwohnern angefochten wird, mit der Begründung, dass durch das geplante Bauvorhaben nachbarschützende Vorschriften verletzt würden. Außerdem verweise die von der Stadt Laupheim erteilte Baugenehmigung auf Festsetzungen in jenem Bebauungsplan, den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im Januar wegen formaler Mängel für unwirksam erklärt hat.
Die beiden Antragsteller wollen nach Auskunft ihres Rechtsanwalts Martin Glöggler im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die Baugenehmigung erreichen. Widerspruch haben laut Glöggler noch 14 weitere Anwohner eingelegt; aus Gründen der Prozessökonomie sei es aber üblich, die Zahl der Antragsteller zu begrenzen.
Die 3. Kammer des VG hat nach Auskunft des Gerichtssprechers zuletzt noch Unterlagen zum Thema Brandschutz angefordert. Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass es besser wäre, zunächst keine vollendeten Tatsachen auf der Hotelbaustelle zu schaffen, könnten sie einen Baustopp anordnen. Beide Parteien können Rechtsmittel gegen den VG-Entscheid einlegen, der Fall ginge dann an den VGH.
Den nach dem VGH-Urteil vom Januar neu gefassten Bebauungsplan „Hotelerweiterung Laupheimer Hof “hat die Stadt im Sommer öffentlich ausgelegt. Über die eingegangenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Abwägung will die Verwaltung am Montag, 13. November, im Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats berichten. Dann soll der Planentwurf erneut ausgelegt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplans wurden zwischenzeitlich überarbeitet, heißt es in der Sitzungsvorlage. Dabei seien Anregungen des Regierungspräsidiums zur Darstellung von Hochwasserrisikogebieten aufgegriffen worden.