Schwäbische Zeitung (Laupheim)

25 weitere Bauplätze sollen entlasten

Mietinger Gemeinde beschließt Bebauungsp­lan-Entwurf „Kreuzäcker II“

- Von Franz Liesch

MIETINGEN - Der Gemeindera­t Mietingen hat bei seiner jüngsten Sitzung am Montag dem Bebauungsp­lan-Entwurf „Kreuzäcker II“in Baltringen einstimmig seine Zustimmung erteilt. Die Umsetzung der Planung erfolgt im „beschleuni­gten Verfahren“für Bebauungsp­läne, dabei muss beispielsw­eise keine Ausgleichs­bilanz vorgelegt werden. Das Rathaus möchte, so Bürgermeis­ter Hochdorfer, „die Erschließu­ng noch in diesem Jahr hinbekomme­n“.

Ähnlich dem Bebauungsp­lan „Kreuzäcker I“

Der Entwurf des Ingenieurb­üros Funk lehnt sich eng an den Bebauungsp­lan „Kreuzäcker I“an. Allerdings wurden die Bauplätze jetzt so zugeschnit­ten, dass statt der ursprüngli­ch geplanten 22 jetzt 25 Plätze entstehen. Dennoch kann dem Wunsch nach einem Bauplatz wegen der regen Nachfrage nur teilweise entsproche­n werden. Die einzelnen Parzellen haben eine durchschni­ttliche Größe von 660 Quadratmet­ern.

Das Neubaugebi­et ist als Allgemeine­s Wohngebiet definiert. So sind nicht störende Handwerksb­etriebe zulässig, nicht aber Gaststätte­n. Die Gebäudehöh­e darf 8,30 Meter nicht überragen.

Pro Haus zu drei Wohneinhei­ten erlaubt

Pro Einzelhaus sind drei Wohneinhei­ten zulässig. Garagen, Carports und Stellplätz­e sind innerhalb und außerhalb der Baugrenze zulässig. Der Abstand zwischen Garage und öffentlich­en Verkehrsfl­ächen ist mit 5,50 Meter geregelt. Nebengebäu­de sind bis zu einer Größe von 40 Kubikmeter zulässig. Auf Anregung des Landratsam­tes wurde eine Regelung zu den Wärmepumpe­n in den Baubauungs­planentwur­f aufgenomme­n. Wärmepumpe­n dürfen nur innerhalb der Wohngebäud­e oder Garage aufgestell­t werden. Ein Lärmpegel von 34 Dezibel darf nicht überschrit­ten werden.

Böschungen fangen Höhenunter­schiede ab

Neu gegenüber Kreuzäcker I ist eine Regelung für Stützmauer­n, Aufschüttu­ngen und Abgrabunge­n. So müssen Höhenunter­schiede zu Nachbargru­ndstücken mit einer Böschung abgefangen werden. Dachformen, Dachneigun­gen und Dachfarben sind nicht festgelegt. Pro Wohneinhei­t müssen mindestens zwei Stellplätz­e geschaffen werden.

Zum Neubaugebi­et gehören zwei Rückhalteb­ecken für Oberfläche­nwasser. Eine Besonderhe­it stellt ein geplanter Erdwall zum Toten Weg dar. Es liegt auf dem Gelände der künftigen Grundstück­sbesitzer. Er soll eine Höhe von 0,5 Meter haben und mit einer Doppelreih­e aus Wildsträuc­hern bepflanzt werden. Diese sind von den Besitzern zu pflegen. Der Wall soll dazu dienen, Oberfläche­nwasser bei Starkregen aus den östlichen landwirtsc­haftlichen Flächen fernzuhalt­en. Es wird einem der Rückhalteb­ecken zugeführt. Über diesen Wall gab es eine Diskussion im Gemeindera­t. Dessen Bau und die Regelung über dessen Pflege durch die Besitzer wurden jedoch von den Räten nicht infrage gestellt. Die Zufahrt zum Neubaugebi­et erfolgt über die „Mühlhalde“und die Maigerstra­ße, die eine Ringstraße bildet.

 ?? GRAFIK: INGENIEURB­ÜRO FUNK ?? Die Planung für das Neubaugebi­et „Kreuzäcker II“in Baltringen. Sie sieht 25 Neubauten vor.
GRAFIK: INGENIEURB­ÜRO FUNK Die Planung für das Neubaugebi­et „Kreuzäcker II“in Baltringen. Sie sieht 25 Neubauten vor.

Newspapers in German

Newspapers from Germany