Schwäbische Zeitung (Laupheim)
25 weitere Bauplätze sollen entlasten
Mietinger Gemeinde beschließt Bebauungsplan-Entwurf „Kreuzäcker II“
MIETINGEN - Der Gemeinderat Mietingen hat bei seiner jüngsten Sitzung am Montag dem Bebauungsplan-Entwurf „Kreuzäcker II“in Baltringen einstimmig seine Zustimmung erteilt. Die Umsetzung der Planung erfolgt im „beschleunigten Verfahren“für Bebauungspläne, dabei muss beispielsweise keine Ausgleichsbilanz vorgelegt werden. Das Rathaus möchte, so Bürgermeister Hochdorfer, „die Erschließung noch in diesem Jahr hinbekommen“.
Ähnlich dem Bebauungsplan „Kreuzäcker I“
Der Entwurf des Ingenieurbüros Funk lehnt sich eng an den Bebauungsplan „Kreuzäcker I“an. Allerdings wurden die Bauplätze jetzt so zugeschnitten, dass statt der ursprünglich geplanten 22 jetzt 25 Plätze entstehen. Dennoch kann dem Wunsch nach einem Bauplatz wegen der regen Nachfrage nur teilweise entsprochen werden. Die einzelnen Parzellen haben eine durchschnittliche Größe von 660 Quadratmetern.
Das Neubaugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet definiert. So sind nicht störende Handwerksbetriebe zulässig, nicht aber Gaststätten. Die Gebäudehöhe darf 8,30 Meter nicht überragen.
Pro Haus zu drei Wohneinheiten erlaubt
Pro Einzelhaus sind drei Wohneinheiten zulässig. Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der Baugrenze zulässig. Der Abstand zwischen Garage und öffentlichen Verkehrsflächen ist mit 5,50 Meter geregelt. Nebengebäude sind bis zu einer Größe von 40 Kubikmeter zulässig. Auf Anregung des Landratsamtes wurde eine Regelung zu den Wärmepumpen in den Baubauungsplanentwurf aufgenommen. Wärmepumpen dürfen nur innerhalb der Wohngebäude oder Garage aufgestellt werden. Ein Lärmpegel von 34 Dezibel darf nicht überschritten werden.
Böschungen fangen Höhenunterschiede ab
Neu gegenüber Kreuzäcker I ist eine Regelung für Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen. So müssen Höhenunterschiede zu Nachbargrundstücken mit einer Böschung abgefangen werden. Dachformen, Dachneigungen und Dachfarben sind nicht festgelegt. Pro Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze geschaffen werden.
Zum Neubaugebiet gehören zwei Rückhaltebecken für Oberflächenwasser. Eine Besonderheit stellt ein geplanter Erdwall zum Toten Weg dar. Es liegt auf dem Gelände der künftigen Grundstücksbesitzer. Er soll eine Höhe von 0,5 Meter haben und mit einer Doppelreihe aus Wildsträuchern bepflanzt werden. Diese sind von den Besitzern zu pflegen. Der Wall soll dazu dienen, Oberflächenwasser bei Starkregen aus den östlichen landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten. Es wird einem der Rückhaltebecken zugeführt. Über diesen Wall gab es eine Diskussion im Gemeinderat. Dessen Bau und die Regelung über dessen Pflege durch die Besitzer wurden jedoch von den Räten nicht infrage gestellt. Die Zufahrt zum Neubaugebiet erfolgt über die „Mühlhalde“und die Maigerstraße, die eine Ringstraße bildet.