Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Tuberkulosefälle auch im Landkreis
Dr. Spannenkrebs spricht über Infektionsschutz und das Tuberkulosemanagement
BIBERACH (tab) - Über den Infektionsschutz und das Tuberkulosemanagement im Landkreis Biberach hat Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamts, im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am Montag berichtet. Denn auch im Landkreis Biberach ist trotz insgesamt geringer Fallzahlen eine Zunahme der Tuberkulosefälle zu verzeichnen. Ursache hierfür ist, dass viele Menschen aus Ländern mit hohen Tuberkuloseraten nach Deutschland und auch in den Landkreis kommen, beispielsweise als Arbeitsmigranten oder als Flüchtlinge. Aber das sei kein Grund zur Panik, stellt Dr. Spannenkrebs klar: „Wenn dadurch Beunruhigung in der Bevölkerung entsteht, versucht das Gesundheitsamt durch gezielte Information Ängste zu nehmen. Eine Ansteckung mit der Tuberkulose findet am ehesten im familiären Umfeld statt.“
„Vor allem im Bereich Flüchtlinge hat es viele Gerüchte gegeben“, sagt auch Landrat Heiko Schmid in der Sitzung. „Wir wollen jetzt mit Fakten dagegenhalten.“Im Jahr 2017 gab es im Kreis 21 Tuberkulosefälle, neun davon betrafen männliche Flüchtlinge im Alter von 17 bis 30 Jahren. Weitere sechs Fälle betrafen ältere Flüchtlinge, EUMigranten oder Spätaussiedler. Die Tuberkulose betrifft aber nicht nur Migranten, es gab auch sechs Fälle ohne Migrationshintergrund.
„Beispielsweise haben sich mehrere junge Flüchtlinge gegenseitig angesteckt. Die Ansteckung war möglich, weil sie in einer Unterkunft eng zusammenleben“, sagt Monika Spannenkrebs. „Eine Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion und nur bei offener Tuberkulose, also nur wenn ein Betroffener hustet und bakterienhaltigen Auswurf hat. Der Hauptansteckungsweg ist der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch.“
Ganz wichtig ist für die Leiterin des Gesundheitsamts auch der Umstand, dass Tuberkulose behandelbar ist und in der Regel vollständig ausheilt. Die Behandlung dauert aber viele Monate. „Bereits nach einer zwei- bis dreiwöchigen Behandlung besteht keine Ansteckungsgefahr mehr und der Patient kann aus dem Krankenhaus entlassen werden“. Es bestehe dann auch keine Gefahr mehr für sein Umfeld.
Alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen, sei für das Kreisgesundheitsamt manchmal „echte Ermittlungsarbeit“, so Spannenkrebs. „Wenn jemand erkrankt ist, müssen alle untersucht werden, die mit dem Erkrankten in einen sogenannten infektionsrelevanten Kontakt getreten sind. Zu entscheiden, welche Kontakte infektionsrelevant sind, ist Aufgabe des Gesundheitsamts. Wenn jemand als Kontaktperson identifiziert wurde, bedeutet dies keinesfalls, dass er selbst erkrankt ist oder selbst jemanden anstecken kann.“Meist könne nach der Untersuchung Entwarnung gegeben werden.
Im Allgemeinen sei festzustellen, dass die Tuberkulosefälle in den vergangenen Jahren tatsächlich auch aufgrund der Flüchtlingsbewegung angestiegen sind. „Die Zahlen werden aber wieder heruntergehen beziehungsweise sind deutschlandweit bereits rückläufig, wenn kein großer erneuter Flüchtlingszuzug erfolgt.“