Schwäbische Zeitung (Laupheim)
60 Schüler sind das Minimum
Damit eine Gemeinschaftsschule eine Oberstufe einrichten kann, braucht sie mindestens 60 Schüler. Alle eigenen Schüler, die auf dem gymnasialen, erweiterten E-Niveau lernen, können zu 85 bis 95 Prozent eingerechnet werden. Die Schüler des mittleren M-Niveaus zählen zu 30 bis 40 Prozent. Auch die Schüler umliegender Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe werden bei der Prognose berücksichtigt – wenn auch mit geringerer Quote. Umliegende Realschulen können mit fünf bis 15 Prozent eingerechnet werden. Auch Schüler aus Nachbargemeinden können mit einfließen. Dafür müssen die Kommunen öffentlichrechtliche Vereinbarungen unterzeichnen, in denen die Nachbargemeinden zusichern, keine eigene Oberstufen einzurichten. Hierfür bezieht sich das Kultusministerium auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der diese Vereinbarungen für die Gründung von Gemeinschaftsschulen gefordert hat. „Wir legen diese Vereinbarung auch bei der Einrichtung von Oberstufen zugrunde“, so ein Sprecher des Kultusministeriums. (kab)