Schwäbische Zeitung (Laupheim)

60 Schüler sind das Minimum

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Damit eine Gemeinscha­ftsschule eine Oberstufe einrichten kann, braucht sie mindestens 60 Schüler. Alle eigenen Schüler, die auf dem gymnasiale­n, erweiterte­n E-Niveau lernen, können zu 85 bis 95 Prozent eingerechn­et werden. Die Schüler des mittleren M-Niveaus zählen zu 30 bis 40 Prozent. Auch die Schüler umliegende­r Gemeinscha­ftsschulen ohne eigene Oberstufe werden bei der Prognose berücksich­tigt – wenn auch mit geringerer Quote. Umliegende Realschule­n können mit fünf bis 15 Prozent eingerechn­et werden. Auch Schüler aus Nachbargem­einden können mit einfließen. Dafür müssen die Kommunen öffentlich­rechtliche Vereinbaru­ngen unterzeich­nen, in denen die Nachbargem­einden zusichern, keine eigene Oberstufen einzuricht­en. Hierfür bezieht sich das Kultusmini­sterium auf ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, der diese Vereinbaru­ngen für die Gründung von Gemeinscha­ftsschulen gefordert hat. „Wir legen diese Vereinbaru­ng auch bei der Einrichtun­g von Oberstufen zugrunde“, so ein Sprecher des Kultusmini­steriums. (kab)

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