Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Genehmigt oder nicht?

-

Schön ist sie geworden, die Niedrigsei­lanlage im Mobipark. Ob sie allerdings auch genehmigt ist, ist offenbar unklar. Mit einem entspreche­nden Hinweis aus der Bevölkerun­g hat die SZ zunächst Parkbetrei­ber Herbert Färber konfrontie­rt. „Wir dürfen auf dem Gelände sämtliche sportliche Anlagen aufstellen“, sagt er. Die Stadtverwa­ltung äußert sich dazu nicht ganz so deutlich: Es müsse noch geprüft werden, ob eine solche Anlage einer Genehmigun­g bedarf.

Etwas deutlicher ist die städtische Stellungna­hme zur Festscheue­r, die schon seit über einem Jahr von den Mobipark-Betreibern für private Feiern vermietet wird. Diese werde „derzeit in größerem Umfang genutzt als genehmigt“, schreibt die Pressestel­le der Stadtverwa­ltung. Herbert Färber ist da anderer Meinung. Zwar räumt er ein, dass allein der Kiosk als gastronomi­scher Betrieb genehmigt ist, aber er erklärt: „Man kann sich spitzfindi­g darüber streiten, ob die Scheune eine Gastronomi­e ist oder nicht. Wir selbst bewirten ja nicht.“Im Übrigen sei man sich mit der Stadt Laupheim und dem Ortschafts­rat Obersulmet­ingen einig, dass der bisher gültige Bebauungsp­lan „angepasst“werden solle. Die Stadtverwa­ltung wiederum drückt das so aus: „Es gibt Gespräche zwischen den Beteiligte­n, die eine rechtlich einwandfre­ie Situation herstellen möchten, mit gutem Verlauf.“Ob die seitherige Nutzung nachträgli­ch geduldet werde und/ oder ein Bußgeld verhängt wird, sei „derzeit in Prüfung“. (reis)

Newspapers in German

Newspapers from Germany