Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Genehmigt oder nicht?
Schön ist sie geworden, die Niedrigseilanlage im Mobipark. Ob sie allerdings auch genehmigt ist, ist offenbar unklar. Mit einem entsprechenden Hinweis aus der Bevölkerung hat die SZ zunächst Parkbetreiber Herbert Färber konfrontiert. „Wir dürfen auf dem Gelände sämtliche sportliche Anlagen aufstellen“, sagt er. Die Stadtverwaltung äußert sich dazu nicht ganz so deutlich: Es müsse noch geprüft werden, ob eine solche Anlage einer Genehmigung bedarf.
Etwas deutlicher ist die städtische Stellungnahme zur Festscheuer, die schon seit über einem Jahr von den Mobipark-Betreibern für private Feiern vermietet wird. Diese werde „derzeit in größerem Umfang genutzt als genehmigt“, schreibt die Pressestelle der Stadtverwaltung. Herbert Färber ist da anderer Meinung. Zwar räumt er ein, dass allein der Kiosk als gastronomischer Betrieb genehmigt ist, aber er erklärt: „Man kann sich spitzfindig darüber streiten, ob die Scheune eine Gastronomie ist oder nicht. Wir selbst bewirten ja nicht.“Im Übrigen sei man sich mit der Stadt Laupheim und dem Ortschaftsrat Obersulmetingen einig, dass der bisher gültige Bebauungsplan „angepasst“werden solle. Die Stadtverwaltung wiederum drückt das so aus: „Es gibt Gespräche zwischen den Beteiligten, die eine rechtlich einwandfreie Situation herstellen möchten, mit gutem Verlauf.“Ob die seitherige Nutzung nachträglich geduldet werde und/ oder ein Bußgeld verhängt wird, sei „derzeit in Prüfung“. (reis)