Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Unterschiedliche Bezahlung nur beschränkt erlaubt
Was ist, wenn ein Kollege, der ähnlich lange wie ich beim selben Arbeitgeber und im gleichen Job arbeitet, eine Gehaltserhöhung bekommt? Bekomme ich dann automatisch auch mehr Geld?
Zunächst einmal nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, Arbeitnehmer unterschiedlich zu bezahlen – auch dann, wenn sie eine ähnliche Erfahrung haben und den gleichen Job machen. „Es kann ja einfach sein, dass jemand besser verhandelt hat oder von der Konkurrenz abgeworben wurde und deswegen teurer ist.“
Es gibt aber Einschränkungen: Gilt im Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die ein Vergütungssystem vorschreibt, ist der Arbeitgeber auch daran gebunden. „Das gilt immer, wenn es irgendeine Form von kollektivem Bezugssystem gibt“, so Reinhard. Wenn die Entwicklung der Gehälter nach objektiven Kriterien abläuft, wenn es also zum Beispiel immer nach zwei Jahren eine Gehaltserhöhung gibt, kann der Arbeitgeber davon nicht einfach abweichen. Auch ohne ein solches Prinzip sei die Welt der Gehälter kein rechtsfreier Raum: „Es gilt immer das Diskriminierungsverbot – Alter, Geschlecht oder Hautfarbe etwa dürfen also nicht der Grund für Gehaltsunterschiede sein.“Wer sich diskriminiert und deswegen ungerecht bezahlt fühlt, kann dafür entsprechende Indizien sammeln, etwa mithilfe des neuen Entgelttransparenzgesetzes. (dpa)