Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Die Chefs und die Fußball-WM
Auch Radio hören und Restalkohol kann Mitarbeiter den Job kosten
MOSKAU (sz) - Titelverteidiger Deutschland hat Dienstagnachmittag sein schmuckloses Quartier in Watutinki vor den Toren Moskaus bezogen. Morgen beginnt in Russlands Hauptstadt mit der Partie des Gastgebers gegen Saudi-Arabien (17 Uhr/ARD) die Fußball-WM 2018. Wegen der frühen Anstoßzeiten drohen in vielen Unternehmen Konflikte. Zwar sind einige Chefs kulant, doch oftmals droht Ungemach. Was am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht, lesen Sie auf
LEIPZIG (AFP) - Der Fußball wird in den kommenden Wochen auch am Arbeitsplatz den Alltag beherrschen. Wenn am Donnerstag die Weltmeisterschaft in Russland beginnt, können sich Arbeit und Anstoß teilweise überschneiden, denn etliche Spiele beginnen bereits am Nachmittag. Ein Überblick, was am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht:
Darf ich das Spiel im Fernsehen mitverfolgen?
Kein Chef muss sich bieten lassen, dass Angestellte 90 Minuten gebannt vor dem Bildschirm hocken. „Weder für die Fußball-WM noch für andere Sportereignisse dürfen Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen, um die Spiele zu verfolgen“, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott von der Hochschule Fresenius in Hamburg. Es sei denn, der Arbeitgeber genehmigt dies ausdrücklich. Ansonsten droht eine Abmahnung.
Wie streng sind die Chefs tatsächlich?
Eine aktuelle Umfrage der Universität Hohenheim zeigt, dass die Arbeitgeber die WM-Pausen ihrer Angestellten zumindest gelassener sehen als noch bei der WM vor vier Jahren. Gut zwei Drittel (67 Prozent) der Arbeitgeber wollen den Blick auf die Spielergebnisse während der Arbeitszeit tolerieren.
Kann ich zumindest das Radio einschalten?
Auch das kann der Arbeitgeber untersagen, selbst wenn die Mitarbeiter parallel zum Spiel weiterarbeiten könnten. Radio hören ist zwar kein Grund für eine Kündigung, wohl aber für eine Abmahnung. Allerdings kommt es ebenso grundsätzlich darauf an, woraus genau die Arbeit besteht und ob sie durch das Zuhören beeinträchtigt wird: Ein Pförtner zum Beispiel kann eher mal einige Minuten dem Kommentator folgen als ein Bereichsleiter einer Bank, der konzentriert einen Fall bearbeitet. Auch Kollegen oder Kunden dürfen nicht gestört werden. Am besten ist es, vorher mit dem Chef abzuklären, ob Radio hören erlaubt ist. Immerhin zeigen sich 57 Prozent der von der Universität Hohenheim befragten Arbeitgeber offen in dieser Sache.
Kann der Chef das Radiohören zur WM verbieten?
Verbieten Vorgesetzte zum Beispiel Radiohören, müssen sie vorher den Betriebsrat informieren – ansonsten ist das Verbot unwirksam.
Was ist mit dem Internet? Der Rechner ist zumindest im Büro in der Regel ständig an.
Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitgestellten Internetzugangs verboten hat, kann ein Verstoß auch bei der WM zur Kündigung führen. Auch wenn kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde, ist Vorsicht geboten. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zufolge kommt dies einem Verbot gleich. Und selbst bei erlaubter Privatnutzung des Internets kann ausschweifendes Onlinesurfen schlimmstenfalls zum Jobverlust führen. Das Abfragen von Spielständen per Liveticker auf dem Smartphone kann wegen der verhältnismäßig geringen Ablenkung gleichwohl geduldet werden.
Kann ich für die Spiele Urlaub nehmen?
Ein Anspruch auf Urlaub oder Freistellung besteht Fuhlrott zufolge nicht. Wollen alle Arbeitnehmer das Finale sehen und einen freien Tag nehmen, kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen anordnen, dass eine gewisse Mindestbesetzung in der Firma bleibt.
Was droht bei Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz?
Wiederholtes Zuspätkommen ist grundsätzlich ein Kündigungsgrund. Gleiches gilt, wenn während der WM „krank gefeiert“wird. Kommt heraus, dass der Arbeitnehmer stattdessen Fußball geschaut hat, kann nach Abmahnung die fristlose Kündigung folgen. Nach ausgiebigen Feiern alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist ebenfalls ein Grund zur Abmahnung, in gravierenden Fällen sogar für eine Kündigung. „Um ein gutes Betriebsklima zu schaffen, sollte der Arbeitgeber allerdings während der WM auch mal ein Auge zudrücken“, rät Arbeitsrechtler Fuhlrott. Ein Bier oder Sekt in der Mittagspause kann im Einzelfall erlaubt sein – wichtig ist, sich vorher dazu abzustimmen.