Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Vorrangiges Ziel ist der Hochwasserschutz
Gemeinderat Burgrieden beschließt Aufstellung des Bebauungsplans „Gassenberg Ost“
BURGRIEDEN - Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am Montag den Bebauungsplan „Gassenberg“mit örtlichen Bauvorschriften einstimmig in „Gassenberg Ost“umbenannt. Das Plangebiet hat eine Größe von zirka 1,67 Hektar und liegt außerhalb des genehmigten Flächennutzungsplanes der Gemeinde Burgrieden auf Gemarkung Hochstetten. Dieser Bebauungsplan als Mischgebiet ist in Kombination mit dem bereits im April dieses Jahres aufgestellten Bebauungsplan „Gassenberg West“, ebenfalls auf Hochstetter Gemarkung, zu sehen. Die SZ berichtete ausführlich.
Vorrangiges Ziel und Zweck der doch recht umfangreichen Erschließung ist der Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen, wie sie in der Vergangenheit wiederholt zu verzeichnen waren. Wild abfließendes Oberflächenwasser aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen überflutete in regelmäßigen Abständen Bereiche des Höhenwegs und in Folge die nördlich angrenzenden Gebäude bis in die Steigerstraße und Laupheimer Straße. Mit dem Bau eines im Plangebiet integrierten Leitdammes und Hochwasser-Rückhaltebeckens im Bereich östlich der Laup-heimer Straße (Ortsausgang Hochstetten) sollen die Hochwasserabflüsse aus dem Hochstetter Graben wirkungsvoll „abgepuffert“werden. Auf diesen hinreichend bekannten Sachstand ging Erwin Schmid, Tiefbauplanung Mittelbiberach, in der Montagssitzung nochmals kurz ein, ehe er über das Thema „Gassenberg Ost“referierte.
Zum Hochwasser-Rückhaltebecken „Hochstetter Graben“teilte die Verwaltung mit Bürgermeister Josef Pfaff und Hauptamtsleiter Andreas Munkes bereits in einer den Räten vorab zugegangenen Beschlussvorlage mit, dieses Bauwerk werde im Rahmen eines aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren genehmigt, ein Bebauungsplan sei daher nicht erforderlich. Der Vollständigkeit halber solle nun noch die entsprechende Verkleinerung und Umbenennung des ursprünglichen Bebauungsplanes „Gassenberg“beschlossen werden. Diese gewünschte Verfahrensteilung setzte der Gemeinderat jetzt auch formell um. Die Verkleinerung des Plangebiets wirkt sich positiv auf die aus dem Flächennutzungsplan zu streichenden Flächen aus. In einem entsprechenden Tagesordnungspunkt zeigte sich das Gremium einverstanden. Die Verwaltung erhielt die Order, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zugunsten des neuen Bebauungsplanes „Gassenberg Ost“zu beantragen.
Kleine Gewerbefläche
Zu einzelnen planungsrechtlichen Vorschriften sagte Planer Erwin Schmid, der „Wohngebietsteil“des Mischgebiets umfasse eine kleinere, verbleibende Fläche bis zum Gemeindeverbindungsweg HöhenwegBühl, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen sei, weil hier Beschränkungen durch Immissionen von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben bestehen würden. „Aber auch diese gewerbliche Nutzung wird nur eingeschränkt möglich sein“, betonten der Bürgermeister und sein Hauptamtleiter Munkes unisono.
Mit Interesse nahm das Ratsgremium auch etliche Details zu planungsrechtlichen Festsetzungen zu Umwelt- und Artenschutz zur Kenntnis. Im Mischgebiet „Gassenberg Ost“sind etwa Schank- und Speisewirtschaften, Tankstellen, Vergnügungsstätten aller Art und Betrieb des Beherbergungsgewerbes nicht zulässig. Großer Wert gelegt wird auf den Erhalt und das Neuanpflanzen von Bäumen und Sträuchern. So sieht der Plan vor, dass je angefangene 500 Quadratmeter Grundstücksfläche ein hochstämmiger Laubbaum gepflanzt und dauerhaft erhalten werden soll. Als Bäume zweiter Ordnung nannte Erwin Schmid etwa Feldahorn, Hainbuche, Baumhasel und Obstbaum-Hochstämme. Der im Bebauungsplan vorgesehene Leitdamm wird mit Rasen oder ähnlichem begrünt und dauerhaft in seiner Funktion und Höhenlage gepflegt.
Schließlich gilt für Grundstückseigentümer: Nicht überbaute Abstellund Lagerflächen, Sitzplätze und Zufahrten dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen, wie Rasengitter oder Rasenpflaster, befestigt werden. In dieser Vorgabe sieht man auch einen Beitrag zum Arten- und Naturschutz. Was die Gestaltung der baulichen Anlagen betrifft, so sind nach den Worten von Planer Erwin Schmid alle Dachformen mit einer Mindestdachneigung von sieben Prozent zulässig. Nicht zulässig sind Flachdächer, mit Ausnahme von Garagen. Da offensichtlich kaum Fragen offen blieben und es deshalb nur Wortmeldungen gab, billigte das Gremium einmütig die BebauungsplanAufstellung, den Entwurf und Auslegungsbeschluss.