Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gründe für ein neues Tempolimit in der Frauenstraße
Drei Gründe Lärmschutz, Sicherheit und die Unterstützung einer städtebaulichen Entwicklung würden Tempo 30 in der Frauenstraße rechtfertigen, das geht aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervor. Lärmschutz: Dafür gibt es in der Frauenstraße keine Grundlage, wie sich aus der Beschlussempfehlung ablesen lässt. Die gemessene Lärmbelastung reicht nicht aus. Sicherheit: Als Unfallschwerpunkt gilt die Frauenstraße nicht, wie eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage bestätigte. Als Rechtfertigung für ein Limit Sicherheitsgründen kommt also allenfalls Raser in Frage, die sich nachts Rennen in der Stadt liefern.
Städtebauliche Entwicklung Vor vier Jahren haben der Ulmer Gemeinderat und der Neu-Ulmer Stadtrat einen Verkehrsentwicklungsplan verabschiedet. Darin sind Strecken festgelegt, die für den Durchgangsverkehr vorgesehen sind. Die Frauenstraße gehört nicht dazu.
Zudem verweist die städtische Chefverkehrsplanerin Ute Metzler auf bauliche Maßnahmen wie den Multifunktionsstreifen in der Frauenstraße.
Die Straße werde von der Stadt durchaus als Abschnitt gesehen, in der man eine städtebauliche Entwicklung vorantreibe.