Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Zuspruch für Dienstpflicht
Regierung plant aber keine Rückkehr zur Wehrpflicht
BERLIN/STUTTGART (sal/dpa) - Die von CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer entfachte Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht nimmt Fahrt auf. Vor allem aus ihrer eigenen Partei kommt viel Zuspruch für diese Idee. Die Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht steht aber für die Bundesregierung nicht zur Diskussion. Das stellte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag klar. Baden-Württembergs CDU-Landeschef Thomas Strobl sieht mit einer Dienstpflicht auch Chancen für die Bundeswehr, Personalprobleme zu lösen. Der Aalener CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter mahnt dagegen zur Besonnenheit. Er wünscht sich mehr Freiwillige, ohne Zwang. FDP-Chef Christian Lindner sagte zur allgemeinen Dienstpflicht: „Sie wird nicht kommen und niemand braucht sie. Es handelt sich um ein SommerlochThema.“
BERLIN - CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ein Nachdenken über eine allgemeine Dienstpflicht angeregt. Nun ist, mitten im politischen Sommerloch, der Streit darüber entbrannt. Für FDP-Chef Christian Lindner wäre eine solche Pflicht „ein Eingriff in die Freiheit, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“Und außerdem eine „volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung“.
Woher kommt die Idee zu einer allgemeinen Dienstpflicht?
Bei der Zuhörtour der CDU wurde mitunter die Forderung nach einer Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht laut. Aber auch der Wunsch, dass jüngere Leute sich mehr für die Gesellschaft einbringen sollten. Vor allem von den Konservativen in der Union kommen diese Forderungen. Aber auch die AfD will zur Wehrpflicht zurückkehren. „Unsere jungen Frauen und Männer würden als Staatsbürger in Uniform einen Pflichtdienst für ihr Vaterland tun und die aktuell desolate Verteidigungsfähigkeit wäre deutlich verbessert“, sagt AfD-Fraktionschef Alexander Gauland.
Ist die Einführung eines solchen Zwangsdienstes möglich?
Nach dem jetzigen Recht nicht. Es ginge nur über die allgemeine Wehrpflicht – die nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt wurde. Sie wiedereinzuführen, ist trotzdem schwierig. Erstens müsste dann eine plausible Notwendigkeit bestehen, die in der derzeitigen Lage zum Glück nicht da ist. Zweitens würde die Wiedereinführung den Staat vor große Probleme stellen. Denn es gibt gar nicht mehr genug Ausbildungsplätze, Vorgesetzte und Kasernen.
Warum wurde 2011 die Wehrpflicht abgeschafft?
Fast über Nacht wurde in der schwarz-gelben Koalition vom damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) die Wehrpflicht abgeschafft. Grund: Die Regierung wollte sparen und die Schwarze Null erreichen. Die Bundeswehr sollte weiter verkleinert werden. Und von Wehrgerechtigkeit konnte damals ohnehin schon lange keine Rede mehr sein, weil kaum noch jemand eingezogen wurde. Hinzu kam: „Insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage sind die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen“, hieß es im Gesetzentwurf. Treibende Kraft der AussetDer zung der Wehrpflicht war FDP-Chef Guido Westerwelle. SPD und Linke stimmten im Bundestag gegen die Aussetzung der Wehrpflicht.
Könnte man sie wieder einführen?
Kaum. Denn erstens müsste die Bundeswehr dann wieder enorm vergrößert werden. Und zweitens müsste es eine plausible Begründung geben. frühere Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) warnte, wenn er höre, dass sogar argumentiert werde, wegen der Spannung mit Russland müsste die Wehrpflicht wieder eingeführt werden, dann sei das „fast wie Benzin ins Feuer gießen“. Die Kanzlerin ist im Urlaub, aber die Regierungssprecherin ließ wissen, die Wiedereinführung der Wehrpflicht stehe für die Bundesregierung nicht zur Debatte. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüße aber die aktuelle Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht als „sehr hilfreiche und gute Debatte“, sagte ihr Sprecher Jens Flosdorff.
Was ist mit den Freiwilligendiensten?
Gleichzeitig mit der Aussetzung der Pflichtdienste im Wehrpflichtgesetz wurde neben den freiwilligen sozialen Diensten auch der Bundesfreiwilligendienst gesetzlich verankert. Ein sozialer Dienst ohne Altersgrenze mit in der Regel zwölfmonatiger Dauer. 307 372 Frauen und Männer absolvierten zwischen Juli 2011 und März 2018 diesen Dienst. Allerdings brach ein Drittel von ihnen ihn vorzeitig ab. Im Jahr 2017 begannen 48 368 „Bufdis“ihren Dienst.