Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Stichwort: Solitäre Tagespflege
Die solitäre Tagespflege ist ein Betreuungs- und Pflegeangebot in teilstationärer Form. Im Gegensatz zur integrierten Tagespflege für die Bewohner von Einrichtungen werden in der solitären Tagespflegeeinrichtung pflegebedürftige, alltagseingeschränkte oder behinderte Menschen gepflegt und betreut, die noch zuhause leben. Dies kann wahlweise an einem, mehreren oder allen Tagen der Woche geschehen. Die Tagespflege unterstützt den Grundgedanken der häuslichen Pflege und den der Entlastung pflegender Angehöriger. Sie schließt eine Lücke zwischen den ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Eine solitäre Tagespflege hat klare Öffnungszeiten, meist von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 17 Uhr.
Finanzierung aus der Pflegeversicherung
Ältere Menschen, die Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen, erhalten Leistungen der Pflegeversicherung.
Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 – neben den Pflegesach- und Pflegegeldleistungen – Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro im Monat haben, den sie unter anderem für die Tagespflege einsetzen können.
Die meisten Einrichtungen haben einen Fahrdienst eingerichtet, der die Gäste abholt und wieder nach Hause bringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat in Rechnung gestellt. (sce)