Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ziel: Glasfaser bis in jedes Haus

Gemeinde Wain möchte sich an Glasfaser-Plänen des Kreises beteiligen – Inbetriebn­ahme offen

- Von Axel Pries

WAIN - Der Gemeindera­t in Wain setzt auf die Zukunft der Breitbandv­ersorgung in der Gemeinde und beteiligt sich an den Plänen des Kreises Biberach für die Internetve­rsorgung – aber nicht auf der aktuellen Stufe, sondern schon auf der nächsten: Es soll Glasfaser bis an jedes Haus geben. Wann das kommt und funktionie­rt, hängt allerdings auch vom rechtliche­n Rahmen ab, der verändert werden müsste.

FTTB oder FTTH heißen die Modelle, die nach dem Beschluss vom Donnerstag­abend im Gemeindera­t angepeilt werden. Das B oder das H in der Abkürzung steht dabei für Building oder Home – Gebäude oder Wohnung – und bedeutet, dass die Glasfaser vom Backbone-Netz des Kreises bis an oder sogar in die Gebäude verlegt werden.

Alternativ wäre möglich, so erläuterte Bürgermeis­ter Stephan Mantz, sich an ein Angebot des Kreises anzuhängen und das Glasfaserk­abel nur bis zu Relaisstat­ionen im Ort legen zu lassen, ab denen die Signale dann mit Kupferkabe­l weitergele­itet werden. In ein solches System hat die Gemeinde aber schon vor Jahren investiert, meinte der Bürgermeis­ter: „Damit wären wir jetzt auf genau dem gleichen Stand.“

Bei einer Entscheidu­ng für ein FTTB-Netz könnte die Gemeinde anstehende Tiefbaumaß­nahmen nutzen, um Leitungen und Leerrohre zu verlegen: die Sanierung der Hörenhäuse­r Straße und der Schulstraß­e, schlug Mantz vor. Beim Neubaugebi­et Brühl II könnte man das Netz gleich mit verlegen. An der Stelle fiel Gemeinderä­ten ein, dass es auch weitere Leitungsro­hre gibt, die bereits vor Jahren in die Straßen gelegt worden sind. Wo genau, das will Bürgermeis­ter Mantz nun prüfen lassen. In jedem Fall kämen die Wainer Gebäudebes­itzer auf die Weise in den nächsten Jahren recht kostengüns­tig zu Glasfasera­nschlüssen mit deutlich über 30 Mbits Leistung.

Darin liegt der Pferdefuß: Die Gemeinde ist meist bereits mit mindestens 30 Mbits versorgt. Somit liege nach gültigem EU-Recht eigentlich kein sogenannte­s „Marktversa­gen“vor. Das sei erst unterhalb dieser Anschlussl­eistung gegeben, sagte Mantz. Die Folge: Wenn die Gemeinde über den Kreis diese Leistungen ausschreib­en lässt, kann die Leitung zwar verlegt, aber darf nicht betrieben werden. Das werde erst möglich, wenn die Grenze auf 50 Mbit angehoben werde. Dazu gebe es bereits einen Vorstoß. Somit sei diese Investitio­n noch eine Investitio­n in die Zukunft.

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