Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Ziel: Glasfaser bis in jedes Haus
Gemeinde Wain möchte sich an Glasfaser-Plänen des Kreises beteiligen – Inbetriebnahme offen
WAIN - Der Gemeinderat in Wain setzt auf die Zukunft der Breitbandversorgung in der Gemeinde und beteiligt sich an den Plänen des Kreises Biberach für die Internetversorgung – aber nicht auf der aktuellen Stufe, sondern schon auf der nächsten: Es soll Glasfaser bis an jedes Haus geben. Wann das kommt und funktioniert, hängt allerdings auch vom rechtlichen Rahmen ab, der verändert werden müsste.
FTTB oder FTTH heißen die Modelle, die nach dem Beschluss vom Donnerstagabend im Gemeinderat angepeilt werden. Das B oder das H in der Abkürzung steht dabei für Building oder Home – Gebäude oder Wohnung – und bedeutet, dass die Glasfaser vom Backbone-Netz des Kreises bis an oder sogar in die Gebäude verlegt werden.
Alternativ wäre möglich, so erläuterte Bürgermeister Stephan Mantz, sich an ein Angebot des Kreises anzuhängen und das Glasfaserkabel nur bis zu Relaisstationen im Ort legen zu lassen, ab denen die Signale dann mit Kupferkabel weitergeleitet werden. In ein solches System hat die Gemeinde aber schon vor Jahren investiert, meinte der Bürgermeister: „Damit wären wir jetzt auf genau dem gleichen Stand.“
Bei einer Entscheidung für ein FTTB-Netz könnte die Gemeinde anstehende Tiefbaumaßnahmen nutzen, um Leitungen und Leerrohre zu verlegen: die Sanierung der Hörenhäuser Straße und der Schulstraße, schlug Mantz vor. Beim Neubaugebiet Brühl II könnte man das Netz gleich mit verlegen. An der Stelle fiel Gemeinderäten ein, dass es auch weitere Leitungsrohre gibt, die bereits vor Jahren in die Straßen gelegt worden sind. Wo genau, das will Bürgermeister Mantz nun prüfen lassen. In jedem Fall kämen die Wainer Gebäudebesitzer auf die Weise in den nächsten Jahren recht kostengünstig zu Glasfaseranschlüssen mit deutlich über 30 Mbits Leistung.
Darin liegt der Pferdefuß: Die Gemeinde ist meist bereits mit mindestens 30 Mbits versorgt. Somit liege nach gültigem EU-Recht eigentlich kein sogenanntes „Marktversagen“vor. Das sei erst unterhalb dieser Anschlussleistung gegeben, sagte Mantz. Die Folge: Wenn die Gemeinde über den Kreis diese Leistungen ausschreiben lässt, kann die Leitung zwar verlegt, aber darf nicht betrieben werden. Das werde erst möglich, wenn die Grenze auf 50 Mbit angehoben werde. Dazu gebe es bereits einen Vorstoß. Somit sei diese Investition noch eine Investition in die Zukunft.