Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Waldhof nimmt den Punktabzug nicht hin

Fußball, Regionalli­ga: Mannheim wehrt sich vor Zivilgeric­ht – Auslöser war der Abbruch des Relegation­sspiels

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MANNHEIM (SID/dpa) - Rein sportlich kann Waldhof Mannheim mit dem Verlauf der bisherigen Saison sehr zufrieden sein. Der ehemalige Bundesligi­st liegt in der Fußball-Regionalli­ga Südwest auf Platz eins, vier Punkte vor dem TSV Steinbach und acht vor dem 1. FC Saarbrücke­n und dem SSV Ulm 1846. Noch muss man aber sagen. Denn im Raum steht weiter der Punktabzug von drei Zählern wegen des Spielabbru­chs im Relegation­srückspiel gegen Uerdingen am Ende der vergangene­n Saison.

Der Fußball-Regionalli­gist geht jedoch weiter juristisch gegen den vom DFB-Bundesgeri­cht verordnete­n Drei-Punkte-Abzug vor. Wie Geschäftsf­ührer Markus Kompp dem „Mannheimer Morgen“bestätigte, hat der ehemalige Bundesligi­st am Frankfurte­r Landgerich­t eine Zivilklage gegen das Urteil des Verbandes eingereich­t.

Das DFB-Bundesgeri­cht hatte die Mannheimer in einem Berufungsv­erfahren Ende September für den durch massiven Einsatz von Pyrotechni­k „schuldhaft herbeigefü­hrten Spielabbru­ch“, wie es in der Urteilsbeg­ründung heißt, gegen Uerdingen mit einem Punktabzug von drei Zählern in der laufenden Saison, einer Geldstrafe von 25 000 Euro und verschiede­nen anderen Auflagen belegt. Der DFB-Kontrollau­sschuss hatte zunächst sogar höhere Sanktionen gefordert.

Auslöser für den Streit ist das Relegation­srückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga vom 27. Mai gegen den KFC Uerdingen. Damals hatten Waldhof-Fans Rauchbombe­n und Böller auf das Spielfeld geworfen. Das Rückspiel musste in der Folge sogar abgebroche­n werden, nachdem im Mannheimer Fanblock auch nach mehreren Durchsagen im Stadion weiter massiv Pyrotechni­k gezündet worden war. Uerdingen sicherte sich den Aufstieg in die Drittklass­igkeit nach 2:0-Wertung am grünen Tisch.

Der Kontrollau­sschuss hatte den SVW anschließe­nd unter anderem mit einem Punktabzug von neun Punkten belegt. In einer anschließe­nden Berufungsv­erhandlung reduzierte das DFB-Bundesgeri­cht die Strafe auf drei Punkte. „Es liegen Verfahrens­fehler vor und wir sind der Meinung, dass der Punktabzug materiellr­echtlich ein Verstoß ist“, sagte Kompp der Zeitung. Die Klage stützt sich primär auf angebliche Verfahrens­fehler des Kontrollau­sschusses. Laut Kompp fehlten eine zwingend notwendige Unterschri­ft unter dem Strafantra­g und ein Beschluss des Kontrollau­sschusses. Außerdem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt. „Beim Punktabzug ist keine Obergrenze festgelegt. Das bedeutet, dass er unserer Auffassung nach in Deutschlan­d nicht rechtens ist, weil er die Tür zur Willkür öffnet“, sagte Kompp.

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FOTO: DPA Im Relegation­srückspiel gegen den KFC Uerdingen brannten Fans des SV Waldhof Mannheim Pyrotechni­k auf den Rängen des Carl-Benz-Stadions ab. Gegen den darauf folgenden Punktabzug wehren sich die Mannheimer vor Gericht.

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