Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Sicher im Internet einkaufen
Vor dem Start der Cyber-Monday-Woche: Welche Rechte Verbraucher beim Onlineshopping haben
RAVENSBURG - 55 Millionen Bundesbürger kaufen inzwischen im Internet ein, vor allem Bekleidung und Elektronikartikel. Doch der Konsum im Netz hat auch seine Schattenseiten: Nicht gelieferte Waren, schlechte Qualität oder gar Betrug durch Fake-Shops. Deshalb sollten Kunden ihre Rechte kennen.
Ein guter Onlineshop liefert einen schnellen Überblick zu den Preisen, den Versandkosten sowie den Fristen und Zahlungsbedingungen. Betreiber von Onlineshops sind verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Firmennamen, Adresse mit Ort und Straße und eine E-MailAdresse anzugeben. Fehlt eine Telefonnummer, ist das schon kein gutes Zeichen. Für jede Ware muss der Händler angeben, innerhalb welcher Frist er sie liefern kann. Jeder Kauf kommt nur zustande, wenn der Kunde einen speziellen Button klickt, der
eine Aufschrift wie „Kaufen“oder „zahlungspflichtig bestellen“trägt.
Widerrufsrecht:
Verbraucher haben bei diesen sogenannten Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt
in der Regel mit dem Erhalt der Ware. Für die Rücksendung muss man keinen Grund angeben. Aber häufig fragt der Händler danach. Nach dem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt: Das Unternehmen erhält die Ware, der Kunde sein Geld zurück, wenn er schon bezahlt hat. Durch Entfernen der Originalverpackung kann das Widerrufsrecht bei manchen Warengruppen aber erlöschen. Dazu zählen vor allem CDs und DVDs. Zudem gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Dinge wie Bahntickets, Konzerttickets, Reisen und Hotelbuchungen fallen nicht darunter.
Fake-Shops:
Markenprodukte und sehr niedrige Preise? Dann ist ein genauer Blick auf die Internetseite ratsam, denn es könnte sich um einen Fake-Shop handeln, der nur minderwertige Waren liefert oder auch gar nichts. Diese können durchaus seriös wirken, indem sie ein professionelles Erscheinungsbild im Internet haben. Am Ende des Bestellvorgangs bleibt dem Kunden meist nur die Bezahlung durch Vorauskasse in Form einer Überweisung. Fake-Shops schmücken sich auch mit erfundenen Gütesiegeln oder nutzen echte Siegel, ohne dafür eine Berechtigung zu haben. Vorsicht ist auch bei sehr positiven Kundenbewertungen geboten. Denn die könnten auch gefälscht sein.
Sicher zahlen:
Für den Kunden ist der Kauf auf Rechnung die sicherste Variante. Die Ware wird erst bezahlt, wenn er sie erhalten und geprüft hat. Im Gegenzug muss der Kunde in der Regel aber eine Bonitätsprüfung durch den Händler akzeptieren. Wird der Kauf auf Rechnung nicht angeboten, ist das Lastschriftverfahren eine gute Alternative. Wer die Ware per Lastschriftverfahren bezahlt, kann den Auftrag bei seiner Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen zurückholen. Bezahldienste wie PayPal werben zwar mit einem Käuferschutz. So kann der Käufer sein Geld zurückbekommen, wenn die Ware nicht geliefert wurde oder schadhaft war. Doch dazu muss der Kunde erst einen Antrag stellen, über den PayPal entscheidet. Zuvor muss der Käufer innerhalb von 20 Tagen versuchen, eine Einigung mit dem Verkäufer zu erreichen. Die Lieferung per Nachnahme verursacht zusätzliche Gebühren.
Das Paket kommt nicht:
Eine Nichtlieferung kann verschiedene Gründe haben: Schlamperei beim Paketdienst oder der Kunde ist auf einen Fake-Shop hereingefallen. Das Versandunternehmen darf den Kaufpreis aber erst einfordern, wenn die Ware den Kunden nachweislich erreicht hat. Stellt der Postbote die Sendung im Hausflur ab und geht sie verloren, geht der Verlust auf das Konto des Versandunternehmens. Kommt die Ware nicht an, sollte man den Händler mit Setzung einer Frist zur Lieferung noch einmal auffordern. Kommt nichts, bleibt nur die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, denn das ist Betrug.